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Trennungsjahr bei Scheidung

Das Trennungsjahr – Welche Dinge gilt es zu beachten?
Damit eine Ehe geschieden werden kann, muss in der Regel zuvor ein Trennungsjahr eingehalten worden sein. Das Trennungsjahr dient dem Zweck, das Scheitern der Ehe nachzuweisen oder den Eheleuten die Möglichkeit zu geben, die Trennung rückgängig zu machen. Eine voreilige und überstürzte Scheidung soll durch das Einhalten der Trennung von Tisch und Bett verhindert werden. Doch worauf sollten Sie in Bezug auf das Trennungsjahr achten und welche Informationen zu diesem Thema sollten Sie kennen?
Wann beginnt das Trennungsjahr?

Wann genau das Trennungsjahr beginnt, hängt allein von den Eheleuten ab. Sie bestimmen, ab wann sie getrennt voneinander leben möchten. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Eheleute untereinander offen darüber sprechen, dass sie sich trennen möchten und wann diese Trennung beginnen soll.

Es ist ratsam, das Datum der Trennung schriftlich zu vermerken, um dieses später im Rahmen des Scheidungsantrages genau angeben zu können. Besonders dann, wenn es sich um ein strittiges Scheidungsverfahren handelt und Ihr Ex-Partner der Scheidung nicht zustimmen möchte, ist die gründliche Dokumentation der Trennung sehr sinnvoll.

Müssen die Eheleute im Trennungsjahr in zwei unterschiedlichen Wohnungen leben?

Damit das Trennungsjahr vom Gericht als ein solches anerkannt wird, darf während dieser Zeit keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen den Eheleuten bestanden haben. Zieht einer der Ex-Partner aus der ehemals gemeinsamen Wohnung aus, ist die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft offensichtlich.

Doch auch ohne eine häusliche Trennung kann die sogenannte Trennung von Tisch und Bett verwirklicht werden. Die Ehegatten dürfen in diesem Fall keine gegenseitigen Versorgungsleistungen füreinander vornehmen, also nicht für einander kochen oder waschen. Zudem sollten die Räume innerhalb der Wohnung so aufgeteilt werden, dass jeder seinen eigenen Bereich hat.

Nutzen Sie das Trennungsjahr um Folgesachen der Scheidung vorab zu regeln

Damit Ihre Scheidung nach dem Trennungsjahr komplikationsloser und rascher abläuft, können Sie sich bereits während des Trennungsjahres darum bemühen, einvernehmliche Vereinbarungen hinsichtlich Unterhalt, Sorgerecht oder anderer Vermögensangelegenheiten mit Ihrem Ex-Partner zu treffen. Damit vor Gericht nicht doch wieder ein Streit hinsichtlich dieser Angelegenheiten entbrennt, sollten Sie die getroffenen Vereinbarungen notariell beglaubigen lassen.

Beantragen Sie schon früh einen Kontenklärungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger, den Sie für einen späteren Versorgungsausgleich benötigen.

Des Weiteren kann es nicht schaden, Unterlagen wie Gehaltsabrechnungen oder Versicherungsunterlagen Ihres Ex-Partners schon früh zusammen zu tragen.

Welche Unterhaltsregelungen gelten für das Trennungsjahr?

Direkt nach der Trennung steht dem wirtschaftlich schlechter gestellten Ehegatten der sogenannte Trennungsunterhalt zu. Diese Unterhaltsart muss explizit beantragt werden und kann nicht rückwirkend eingeklagt werden. Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach der Höhe unterhaltrelevanten Einkommens des besserverdienenden Ehegatten und beträgt in der Regel 3/7 dieser Summe.

Was gilt hinsichtlich der steuerlichen Veranlagung im Trennungsjahr?

Vor der Scheidung im Trennungsjahr können Sie frei wählen, ob Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben möchten oder ob Ihnen eine getrennte Veranlagung lieber ist. Besonders derjenige Ehegatte, der bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung während der Ehe in der „schlechteren“ Steuerklasse gelandet ist, sollte sich im Hinblick auf die steuerliche Veranlagung während des Trennungsjahres Gedanken machen.

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