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Oststr. 28, 53879 Euskirchen

Unterhalt in Euskirchen

Ihr Rechtsanwalt für Unterhalt in Euskirchen

Eine Scheidung hat weitreichende Folgen für Sie und Ihr Leben, auch in finanzieller Hinsicht. Bei Auseinandersetzung mit Scheidungsfolgen spielt der Unterhalt eine große Rolle. Wer muss wie viel Unterhalt für etwaige Kinder zahlen? Und wie sieht es mit Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt aus? Als Rechtsanwalt für Unterhalt in Euskirchen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Welche Unterhaltsarten gibt es?

Grundsätzlich werden im Familienrecht der Ehegattenunterhalt sowie der Kindesunterhalt voneinander unterschieden. Der Ehegattenunterhalt umfasst hierbei den Trennungsunterhalt sowie den nachehelichen Unterhalt. Für viele Familien spielt auch der Betreuungsunterhalt oder Elternunterhalt eine zentrale Rolle. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann ermitteln, welche Unterhaltszahlungen Ihnen bei einer Scheidung zustehen bzw. welche Sie zu leisten haben.

Was heißt Nachehelicher Unterhalt?

Der nacheheliche Unterhalt wird auch als Geschiedenen- oder Scheidungsunterhalt bezeichnet. Er handelt sich um Unterhaltsansprüche, die nach einer Scheidung gegen den Ex-Partner entstehen können.

Sie oder Ihr Ehepartner haben Anspruch, wenn Sie kein oder lediglich ein geringes Einkommen haben. Es muss zudem als unzumutbar erscheinen, dass dieser eine den Fähigkeiten und des Gesundheitszustandes angemessene Anstellung findet. Unterhaltsansprüche kommen nur bei einer nachgewiesenen Bedürftigkeit in Betracht. Hierbei gilt das Prinzip der Eigenverantwortung.

Was heißt Trennungsunterhalt?

Der Trennungsunterhalt betrifft die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung eines Paares. Dieser Unterhalt soll die finanzielle Absicherung beider Eheleute während dieses Zeitraumes sicherstellen.

Bis die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist, tragen die Ehegatten die Verantwortung, dass der gewohnte Lebensstandard des jeweils anderen erhalten bleibt. Wurden keine anderweitigen Regelungen zum Trennungsunterhalt vereinbart, hat der Besserverdienende an den Unterhaltsberechtigten rund 3/7 des Differenzeinkommens zu zahlen. Voraussetzung ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.

Was versteht man unter Kindesunterhalt?

Kinder haben Anspruch darauf, Unterhalt von ihren Eltern zu erhalten. Als Kindesunterhalt wird derjenige Unterhalt verstanden, der nach einer Trennung der Eltern an den Elternteil gezahlt wird, der das Kind betreut. Das Geld soll für den Lebensbedarf der Kinder verwendet werden. Der betreuende Elternteil kommt seinen Unterhaltspflichten durch die Pflege, Betreuung und Verpflegung des Kindes nach.

Wie hoch ist der zu zahlende Kindesunterhalt?

Zur Berechnung des Kindesunterhalts haben die deutschen Familiengerichte entsprechende Leitlinien festgelegt – die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, an der sich die Gerichte bei der gerichtlichen Berechnung des Unterhalts zu orientieren haben.

Grundsätzlich hängt die Höhe der zu leistenden Unterhaltszahlungen vom Alter des Kindes und der Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen ab. Möchten Sie die Höhe des Unterhalts genau berechnen lassen, so kontaktieren Sie bestenfalls einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Dieser kann Ihnen ebenfalls erläutern, wie das Kindergeld und andere kindesbezogene Leistungen auf den Unterhalt angerechnet werden.

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Zwar sieht das Gesetz vor, dass volljährige Kinder grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt sorgen müssen, allerdings gilt dies nur, wenn sie sich nicht in der Ausbildung, der Schule oder dem Studium befinden und in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Eine weitere Besonderheit beim Unterhalt volljähriger Kinder ist, dass beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind, und zwar jeweils zur Hälfte. Pauschal kann allerdings nicht gesagt werden, wie lange Sie Unterhalt für Ihre Kinder zahlen müssen. Dies muss im Einzelfall betrachtet werden. In der Regel endet die Unterhaltspflicht, sobald das Kind mit der Ausbildung oder dem Studium (Erstausbildung) fertig ist und für seinen eigenen Unterhalt sorgen kann.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Euskirchen helfen wir Ihnen weiter

Fragen zum Unterhaltsrecht sollten Sie bestenfalls mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprechen. Gerne hilft Ihnen unsere Kanzlei, die Ansprüche gegenüber Ihrem Ex-Partner durchzusetzen. Auch wenn Sie von Ihrem ehemaligen Partner auf Unterhalt verklagt werden, ist eine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt dringend anzuraten.

Unser Rechtsanwalt in Euskirchen steht Ihnen bei juristischen Fragen zu Unterhalt, Scheidung, Vermögensausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht und Co. jederzeit zur Verfügung.

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