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Oststr. 28, 53879 Euskirchen

Ehevertrag in Euskirchen

Ihr Rechtsanwalt für einen Ehevertrag

Sie planen zu heiraten und können es gar nicht erwarten, den schönsten Tag ihres Lebens zu begehen? Über das Thema Ehevertrag haben Sie zwar schon nachgedacht, möchten aber Ihrem Partner gegenüber nicht als unromantisch erscheinen? Dann kann der Besuch bei einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht Ihnen und Ihrem Partner die Augen öffnen. Denn Eheverträge sind ein sinnvolles Instrument, um die Interessen der Eheleute im Falle einer Scheidung optimal zu schützen.

Wann schließt man am Besten den Ehevertrag ab?

Eheverträge können Sie sowohl vor der Eheschließung, als auch noch während der Ehe aufsetzen lassen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die Modalitäten eines Ehevertrages, wie nachehelichen Unterhalt oder Sorgerecht-Vereinbarungen abzuklären. Beurkundet werden müssen Eheverträge dann von einem Notar.

Was passiert, wenn ich keinen Ehevertrag abschließe?

Sollten Sie sich dafür entschieden haben, keinen Ehevertrag zu schließen, dann leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen im Falle einer Scheidung nach den Gesichtspunkten des sogenannten Zugewinnausgleichs aufgeteilt wird.

Das bedeutet für den Ehegatten, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere, dass er dem anderen einen Ausgleich zahlen muss, den sogenannten Zugewinnausgleich. Zudem können die Eheleute ohne einen Ehevertrag verschiedene Unterhaltsansprüche, sowie den Anspruch auf Versorgungsausgleich geltend machen.

Wer sollte einen Ehevertrag unbedingt abschließen?

Eheverträge machen vor allem dann Sinn, wenn die Eheleute über ein sehr unterschiedlich hohes Einkommen verfügen oder sie unterschiedliche Nationalitäten haben. Auch wenn einer, oder sogar beide Eheleute selbstständig sind, ist ein Ehevertrag sinnvoll. Ebenfalls bei Doppelverdienern ohne Kinder oder bei bereits vorverheirateten Paaren mit Kindern macht das Nachdenken über einen solchen Vertrag Sinn. Ob in Ihrem Fall ein Ehevertrag von Vorteil wäre, kann bestenfalls ein Rechtsanwalt für Familienrecht für Sie abklären.

Was kann in einem Ehevertrag alles geregelt werden?

Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht alle Rechtsfragen für Sie in einem Ehevertrag regeln, die Ihnen am Herzen liegen. So kann Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen besprechen, ob für Sie ein abweichender Güterstand in Frage kommt. Die Gütertrennung, die bei zwei gut verdienenden Ehepartnern in Frage kommt, kann genauso vereinbart werden wie bestimmte Regelungen, welche die Interessen des „schwächeren“ Ehepartners schützen.

Mit Ihrem Rechtsanwalt können Sie außerdem Unterhaltsregelungen, Regelungen zum Sorge- oder Umgangsrecht oder Regelungen zum Versorgungsausgleich besprechen und in Ihren Ehevertrag aufnehmen.

Was ist der Unterschied zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung dient dem Zweck, das Scheidungsverfahren zu vereinfachen. Im Unterschied zum Eheverträgen werden Scheidungsfolgenvereinbarungen erst dann aufgesetzt, wenn sich beide Ehepartner bereits zu einer Scheidung entschlossen haben. Grundsätzlich können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle Punkte regeln, die auch ein Ehevertrag beinhalten kann.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen weiter

Wenn Sie darüber nachdenken, einen Ehevertrag zu schließen, sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, der sich mit diesem Rechtsgebiet auskennt. Als Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht sind wir geschult in der Gestaltung von Eheverträgen und können Sie und Ihren Partner umfassend darüber beraten, welche Themenkomplexe in Ihrem persönlichen Fall einer Regelung bedürfen.

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