Ihr Rechtsanwalt für Umgangsrecht
Was heißt Umgangsrecht?
Unter Umgangsrecht versteht man den Anspruch eines minderjährigen Kindes auf Umgang mit seinen Eltern oder anderen ihm nahestehenden Personen. Auch das Recht der Eltern, Umgang mit ihren Kindern zu haben, wird als Umgangsrecht bezeichnet. Dabei liegt dem Umgangsrecht der Gedanke zugrunde, dass der Umgang mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient und sich positiv auf die Entwicklung des Kindes auswirkt.
Was bedeutet Umgang mit anderen Bezugspersonen?
Auch Großeltern, Tanten, Onkeln oder anderen Bezugspersonen kann ein Recht zum Umgang zu minderjährigen Kindern zustehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine sehr enge Bindung zwischen der dritten Person und dem Kind besteht und es dem Kindeswohl zugute kommt, wenn der Kontakt aufrechterhalten bleibt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht.
Welche Umgangsmodelle gibt es?
Das hauptsächlich gelebte Umgangsmodell nach einer Trennung in Deutschland ist das sogenannte Residenzmodell. Bei diesem Modell lebt das Kind im Haushalt eines Elternteils und besucht den anderen regelmäßig.
Alternativ existiert das sogenannte Wechselmodell. Bei Wechselmodell lebt das Kind abwechselnd und regelmäßig bei beiden Eltern. Also beispielsweise zwei Wochen bei der Mutter und anschließend zwei Wochen bei dem Vater. Dieses Umgangsrecht-Modell funktioniert jedoch nur bei einer gewissen räumlichen Nähe der elterlichen Wohnungen, da das Kind sonst unnötig lange Schulwege oder langes Hin und Her reisen auf sich nehmen muss.
Ein zudem relativ neues Umgangsmodell ist das sogenannte Nestmodell. Bei dem Nestmodell leben die Kinder immer im gleichen Haus oder der gleichen Wohnung und werden dort abwechselnd von Mutter und Vater betreut. Dieses Modell hat den Vorteil, dass das Kind nur einen Lebensmittelpunkt hat.
Wann kann das Umgangsrecht verweigert werden?
In der Regel kann ein Umgangsrecht einem der Elternteile nur dann verweigert werden, wenn der Umgang das Kindeswohl gefährden würde. Dies kann bei einem gewalttätigen, alkohol- oder drogenabhängigen Elternteil oder bestimmten psychischen Erkrankungen der Fall sein. Hierbei gilt es allerdings jeden Einzelfall individuell zu betrachten, weshalb sich ein Gang zu einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht lohnt.
Wer entscheidet über das Umgangsrecht?
Zunächst liegt es an Ihnen und Ihrem Ex-Partner, Regelungen in Bezug auf den Umgang mit den Kindern zu finden. Sollten Sie jedoch keine einvernehmliche Einigung erzielen, kann das Familiengericht auf Antrag des umgangsberechtigten Elternteils entscheiden, wie das Umgangsrecht im Einzelfall ausgestaltet wird.
Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen weiter
Sollten Sie noch Fragen haben bzw. juristische Hilfe im Bereich des Umgangsrechts benötigen, so zögern Sie nicht und melden Sie sich noch heute. Als Rechtsanwalt für Familienrecht hat sich Martin Klocke u.a. auf das Thema Umgangsrecht spezialisiert und wird sich mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen dafür einsetzen, dass Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder regelmäßig sehen können.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin Klocke kann für Sie zudem auch mit dem Familiengericht oder bei Bedarf mit dem Jugendamt korrespondieren und mit Ihnen gemeinsam eine für alle Parteien akzeptable Umgangsrecht-Regelung erarbeiten.