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Oststr. 28, 53879 Euskirchen

Sorgerecht in Euskirchen

Ihr Rechtsanwalt für Sorgerecht

Die Frage nach dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder ist für getrennt lebende Eltern ein Themenkomplex, der sehr viel Fingerspitzengefühl erfordert. Viele Eltern streben dabei eine einvernehmliche Regelung an und wollen sich das Sorgerecht mit ihrem Ex-Partner teilen. Doch leider gibt es auch immer wieder Fälle, in denen das Thema des Sorgerechts zu erbitternden Kämpfen zwischen den Elternteilen führt. Sollten Sie Fragen oder Probleme diesbezüglich haben, stehen wir Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gerne hilfreich zur Seite.

Was versteht man unter Sorgerecht?

Unter Sorgerecht wird das Recht und die Pflicht der Eltern verstanden wird, für ein minderjähriges Kind zu sorgen, seinen Aufenthalt zu bestimmen sowie sein Vermögen zu verwalten und es gesetzlich zu vertreten. Grundsätzlich wird das Sorgerecht in die Teilgebiete Personensorge und Vermögenssorge gegliedert. Wer sorgeberechtigt ist, kann alle grundlegenden Entscheidungen im Leben seines minderjährigen Kindes treffen.

Wann besteht das gemeinsame Sorgerecht?

Verheiratete Eltern haben in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Auch nach Trennung und Scheidung ist die gemeinsame elterliche Sorge in Deutschland der Regelfall. Das Kindeswohl steht bei Sorgerechtsfragen stets im Vordergrund, weshalb im Normalfall beide Eltern die Erziehung ihres Kindes übernehmen, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt bzw. sich überwiegend aufhält.

Wann kommt das alleinige Sorgerecht in Frage?

Das alleinige Sorgerecht kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, wenn die alleinige Sorge dem Kindeswohl dient. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Gefährdung des Kindeswohls als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen. Solche schwerwiegenden Gründe sind beispielsweise Gewalttätigkeiten gegenüber dem Kind, eine Drogensucht oder schwere Vernachlässigungen.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht können wir Ihnen genau erläutern, wann die Beantragung solch einer alleinigen elterlichen Sorge sinnvoll ist und in welchen Fällen diese überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

Was ist der Unterschied zum Alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht geht es um die Frage, wo das minderjährige Kind seinen räumlichen Aufenthaltsort haben soll, also in anderen Worten, wo es leben soll. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts, muss aber nicht zwangsläufig mit diesem verbunden sein.

So können die Eltern zwar das gemeinsame Sorgerecht haben, sich aber über den Aufenthaltsort ihres Kindes uneinig sein. In diesem Fall kann jeder der Sorgerechtsberechtigten das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Das Familiengericht kann dann entscheiden, ob es diesem Antrag folgt. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht.

Besteht Sorgerecht für nichteheliche Kinder?

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder gestärkt. So erhält zwar immer noch die Mutter das alleinige Sorgerecht bei der Geburt des Kindes, doch Väter von nichtehelichen Kindern können auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht Klocke dabei, das Sorgerecht für Ihr Kind entsprechend zu beantragen.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen weiter

Gerade beim Thema Sorgerecht sollten Sie sich frühzeitig an einen kompetenten Rechtsanwalt für Familienrecht wenden, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann dabei helfen, dass Sie auch nach einer Trennung oder Scheidung, nach wie vor aktiv am Leben Ihres Kindes teilhaben können. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Klocke steht Ihnen gerne umfassend bezüglich der Themen alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern oder dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht Rede und Antwort.

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