Ihr Scheidungsanwalt in Euskirchen
Brauche ich überhaupt einen Scheidungsanwalt?
Um in Deutschland einen Scheidungsantrag beim Familiengericht zu stellen, müssen Sie sich zwingend von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Von dieser Tatsache abgesehen ist es grundsätzlich sinnvoll, sich bei einer Scheidung von einem fachlich kompetenten Scheidungsanwalt bzw. Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Denn Sie werden bei einer Scheidung mit allerhand komplexen Fragestellungen konfrontiert, die ohne Hilfe recht schwer zu beantworten sind.
Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung?
Grundsätzlich kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Der Gesetzgeber betrachtet die Ehe dann als gescheitert, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander leben. Die als „Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft“ bekannte Scheidungsvoraussetzung dürfte Ihnen eher unter dem Begriff des „Trennungsjahres“ bekannt sein. Idealerweise leben Sie und Ihr Ex-Partner während des Trennungsjahres in verschiedenen Wohnungen, aber auch ein Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung ist unter Umständen möglich. Eine Scheidung ist bei einer kürzeren Trennungszeit lediglich in Ausnahmefällen realisierbar.
Eine weitere Voraussetzung für eine Scheidung ist zudem die Zustimmung des Ehepartners. Die Zustimmung des Ehepartners ist allerdings nach dem Ablauf von drei Trennungsjahren nicht mehr nötig.
Kann ich meine Ehe annullieren lassen?
In Deutschland kann eine Ehe nur unter sehr strengen Voraussetzungen annulliert werden. So kann eine Ehe-Annullierung beispielsweise bei einer Scheinehe oder bei einer durch Täuschung oder Drohung erzwungenen Ehe in Betracht kommen. Selbst wenn Sie nur wenige Tage verheiratet waren, müssen Sie somit im Normalfall ein reguläres Scheidungsverfahren durch einen Rechtsanwalt einleiten lassen. Mit einem Rechtsanwalt oder einem Scheidungsanwalt können Sie eine solche Scheidung aber schnell und unkompliziert über die Bühne bringen.
Was bedeutet Einvernehmliche Scheidung bzw. streitige Scheidung?
Von einvernehmlichen Scheidungen spricht man, wenn beide Ehegatten dem Scheidungsantrag zustimmen und sich über die wesentlichen Fragen des Scheidungsverfahrens und der Scheidungsfolgen einig sind. Bei solch einer Scheidung ist es möglich, dass nur ein Ehepartner sich von einem Rechtsanwalt vertreten lässt und der andere dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt.
Sind Sie und Ihr Ehepartner sich über die Modalitäten Ihrer Scheidung bzw. die Scheidung an sich nicht einig, sollte jeder von Ihnen auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen. Scheidungen, bei denen größeres Konfliktpotenzial besteht, werden als streitige Scheidungen bezeichnet.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren kann innerhalb von 3 bis 12 Monaten abgeschlossen sein, wenn keine größeren Unstimmigkeiten zwischen den Ehegatten bestehen. Sind Themen wie Sorgerecht, die Aufteilung des Besitzes oder Unterhalt jedoch strittig, kann die Ehescheidung sich auch über zwei bis drei Jahre erstrecken.
Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?
Gerne informiert Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Klocke, welches das in Ihrem Fall zuständige Familiengericht ist. Für diese Frage ist relevant, ob Sie minderjährige Kinder haben, wo Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner gelebt haben und wo Sie jetzt gemeldet sind.
Was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum/ Vermögen?
Generell hängt die Aufteilung Ihres Eigentums und Vermögens im Rahmen der Scheidung von Ihrem ehelichen Güterstand ab. Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen, wird Ihr Vermögen immer nach den Regelungen des Zugewinnausgleichs aufgeteilt. Das bedeutet, dass das Vermögen, welches während der Ehe hinzugekommen ist, mit dem jeweiligen Anfangsvermögen vor der Eheschließung verglichen wird. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen wird entsprechend als Zugewinn bezeichnet. Derjenige, der mehr Vermögen während der Ehe hinzugewonnen hat, zahlt dann an den anderen Ehepartner einen Ausgleich in Geld.
Wie viel kostet eine Scheidung?
Die Scheidungskosten setzen sich aus den Kosten für Ihren Rechtsanwalt sowie den Gerichtskosten zusammen. Grundlage der Kostenberechnung ist hierbei der sogenannte Verfahrenswert. Dieser Wert wird aus dem Dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens der Eheleute berechnet.
Weitere Informationen zum Thema Scheidungskosten finden Sie hier.
Was ist eine “Online-Scheidung”
Bei einer Online-Scheidung müssen Sie entgegen der namentlichen Irreführung nach wie vor persönlich bei Ihrem Scheidungstermin anwesend sein. Online kann jedoch die Korrespondenz mit Ihrem Scheidungsanwalt im Vorfeld des Scheidungstermins abgewickelt werden. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihren Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht von Ihrem Rechner aus kontaktieren können. Günstiger ist die Online-Scheidung jedoch nicht.
Als FAchanwalt für Familienrecht in Euskirchen helfen wir Ihnen weiter
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bzw. als Ihr Scheidungsanwalt werden wir dafür Sorge tragen, dass Ihr Scheidungsverfahren so schnell und so unkompliziert wie möglich abläuft. Martin Klocke zeichnet sich als Rechtsanwalt für Familienrecht insbesondere dadurch aus, dass er besonders erfahren und versiert auf diesem Rechtsgebiet ist und Sie daher bei Ihrer Scheidung optimal vertreten kann. Gerne informiert er auch Sie umfassend zum Thema Scheidungen und beantwortet alle für Sie relevanten Fragen.