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Oststr. 28, 53879 Euskirchen

Vermögensausgleich in Euskirchen

Ihr Rechtsanwalt für Vermögensausgleich

Sie möchten sich scheiden lassen und es gibt noch einige offene Fragen im Hinblick auf den Vermögensausgleich zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten? Sie wissen nicht, ob Ihnen noch Rentenansprüche von Ihrem Ehepartner zustehen? Sie haben grundsätzliche Fragen dahingehend, nach welchen Kriterien ein Vermögensausgleich im Allgemeinen durchgeführt wird? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Im Rahmen des Vermögensausgleichs spielt vor allem der sogenannte Zugewinnausgleich eine große Rolle. Ehepartner, die keinen Ehevertrag aufgesetzt haben, leben in der Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Der Zugewinnausgleich teilt lediglich dasjenige Vermögen auf, das ab der Eheschließung bis zur Einreichung des Scheidungsantrags von dem Paar erwirtschaftet wurde. Das Vermögen, das die Ehepartner bereits mit in die Ehe eingebracht haben, verbleibt auch weiterhin bei ihnen.

In Bezug auf den Zugewinnausgleich wird beim Vermögensausgleich die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen jedes Ehegatten einzeln berechnet. Der Ehepartner, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz zwischen seinem ehelichen Zugewinn und dem Zugewinn des Ehepartners an diesen ausgleichen. Mehr Informationen zum Thema Vermögensausgleich erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich dient im Rahmen des Vermögensausgleichs dem Zweck, die verschieden hohen Rentenansprüche, welche die Eheleute während der Ehe erworben haben, auszugleichen.

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens automatisch durchgeführt und hängt nicht mit den anderen aufzuteilenden Vermögenswerten des Vermögensausgleichs zusammen. Bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren, erfolgt der Versorgungsausgleich nicht automatisch, aber kann von Ihrem Rechtsanwalt beantragt werden, wenn Sie das wünschen. Zunächst sollten Sie allerdings von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob solch ein Ausgleich in Ihrem Fall in finanzieller Hinsicht überhaupt von Vorteil ist.

Wann sollte man Versorgungsausgleich beantragen?

Bei einer Ehe, die weniger als drei Jahre gedauert hat, muss der Versorgungsausgleich explizit beantragt werden und wird nicht automatisch vom Gericht durchgeführt.

Nicht in jedem Fall lohnt sich allerdings die Antragstellung auf Versorgungsausgleich. Sollten Sie beispielsweise in der kurzen Zeit der Ehe sehr viel verdient und dadurch Versorgungsanwartschaften von Wert gebildet haben, sollten Sie gegebenenfalls von einem Vermögensausgleich bzw. Versorgungsausgleich absehen. Lassen Sie dies bestenfalls individuell von einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht entsprechend überprüfen.

Kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden?

In den meisten Fällen wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren durchgeführt. Doch durch einen notariellen Vertrag oder einen gerichtlichen Vergleich kann solch ein Versorgungsausgleich komplett ausgeschlossen oder es können nur einzelne Rentenversicherungen in den Versorgungsausgleich mit einbezogen werden. Wird während oder vor der Ehe solch ein Vertrag geschlossen, muss er notariell beurkundet werden.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen bei Ihrem Vermögensausgleich

Der Vermögensausgleich ist ein heikles Thema und kann für einigen Unmut zwischen den Eheleuten sorgen. Damit Sie bei dem Vermögensausgleich nicht benachteiligt werden und kein unnötiger Streit über aufzuteilendes Vermögen entsteht, sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt für Familienrecht mit Ihrem Fall betrauen. Ob vor Gericht oder außergerichtlich, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht Klocke wird den Vermögensausgleich und andere Rechtsfragen gerne für Sie regeln.

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