Sobald das Thema Scheidung im Raum steht, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden. Dieser kann Sie darüber aufklären, welche Ansprüche Sie gegenüber Ihrem Ex-Partner haben und welche Dinge Sie jetzt schleunigst erledigen sollten. Dazu können die Kündigung eines gemeinsamen Bankkontos oder die Frage danach, wer in der ehelichen Wohnung wohnen darf. Auch hinsichtlich der Frage danach, wie genau das Trennungsjahr ausgestaltet sein sollte, damit Ihr Scheidungsantrag bewilligt wird, kann Ihr Rechtsanwalt Sie beraten.
Um Unterhaltsansprüche sowie Fragen des Zugewinn- oder Versorgungsausgleichs effektiver klären zu können, sollten Sie Ihre und die Einkommensnachweise Ihres Ehepartners, sowie eine Auflistung der gemeinsamen Hausratsgegenstände zusammentragen. Auch eine Aufstellung der während der Ehe erworbenen Zugewinne kann dabei helfen, den Zugewinnausgleich zu vereinfachen. Um ein langwieriges Scheidungsverfahren und die Verhandlung von Folgesachen zu vermeiden, können Sie bereits im Vorfeld des Scheidungstermins eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen.
Um den Scheidungstermin zusätzlich zu vereinfachen, sollten Sie den genauen Zeitpunkt Ihrer Trennung schriftlich festhalten. So kommen im späteren Verlauf der Scheidungsverfahrens keine Unsicherheiten hinsichtlich des Beginns des Trennungsjahres auf.
Damit Sie die Angst vor dem persönlichen Scheidungstermin abbauen können ist es hilfreich, den generellen Ablauf eines Scheidungstermins zu kennen. Zunächst sollten Sie wissen, dass beide Ehegatten zu diesem Termin persönlich anwesend sein müssen.
Lediglich in bestimmten Ausnahmesituationen darf von dieser Regelung abgewichen werden. Der erste Tagesordnungspunkt bei Ihrem Scheidungstermin ist die Aufnahme Ihrer Personalien. Sie müssen also Ihren Personalausweis oder Reisepass mit zu diesem Termin bringen.
Nach der Klärung der Formalien wird eine persönliche Anhörung der Ehegatten stattfinden. Diese dauert zwischen 5 und 20 Minuten. In der Regel wird dabei derjenige angehört, der den Antrag auf Scheidung gestellt hat. Innerhalb dieser Anhörung werden Fragen nach der Dauer der Trennung, des nach wie vor bestehenden Scheidungsswunsches sowie der Höhe Ihres Einkommens erörtert.
Besonders der Frage danach, ob das Trennungsjahr eingehalten wurde, kommt dabei große Bedeutung zu. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei Ihrem persönlichen Scheidungstermin stets wahrheitsgemäß antworten müssen.
Solange der Scheidungstermin noch andauert, können Sie durch Ihren Rechtsanwalt weitere Anträge einreichen lassen. Inhaltlich können diese Anträge sich auf Sorgerechts- oder Umgangsrechtsvereinbarungen oder den Zugewinnausgleich beziehen. Beendet wird der Scheidungstermin durch den Scheidungsbeschluss. Durch den Scheidungsbeschluss wird die Ehe in Anwesenheit beider Ehepartner geschieden. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats ab Zustellung der Scheidungspapiere ein Rechtsmittel eingelegt werden.