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Scheidungskinder an Weihnachten

Scheidungskinder sollten an Weihnachten nicht unter den Streitigkeiten ihrer Eltern leiden müssen
Mit Scheidungskindern Weihnachten feiern!
Auf kaum ein anderes Fest freuen sich Kinder so sehr wie auf Weihnachten. Ein festlich geschmückter Baum, viele Geschenke und die ganze Familie, die gemeinsam isst und Zeit miteinander verbringt. Doch wie das Fest der Liebe gestalten, wenn die Eltern sich getrennt haben. Auf welche Dinge muss man achten, damit Scheidungskinder ein schönes und vor allem friedliches Weihnachten verbringen können?
Eltern sollten zugunsten ihrer Kinder gemeinsame Regelungen treffen

Damit Scheidungskinder an Weihnachten nicht unter den etwaigen Streitigkeiten ihrer getrennten Eltern leiden müssen, sollten diese bereits im Vorfeld Vereinbarungen darüber treffen, welche Feiertage die Kinder bei welchem Elternteil verbringen werden. Vor allem dann, wenn die Eltern nur schwer miteinander auskommen und es auch schon neue Partner gibt, sollten Feiertage wie Weihnachten besser getrennt voneinander verbracht werden.

Haben die getrennt lebenden Eltern jedoch nach wie vor ein gutes Verhältnis zueinander und sind die Kinder noch recht klein, kann über gemeinsame Weihnachten nachgedacht werden. Jedoch dürfen die Scheidungskinder dadurch nicht falsche Hoffnungen entwickeln, dass die Eltern wieder zusammenfinden.

Was gilt hinsichtlich älterer Scheidungskinder?

Scheidungskinder, die bereits etwas älter sind, haben selbstverständlich ein Mitspracherecht bei der Frage, bei wem sie Weihnachten verbringen möchten. Die Kinder sollten diese Entscheidung frei treffen dürfen und keine Schuldgefühle entwickeln, weil sie zwangsläufig ein Elternteil dem anderen vorziehen müssen. Daher sollten Eltern ihre Kinder bei der Entscheidungsfindung unterstützen und sehr verständnisvoll agieren.

Was passiert, wenn Scheidungskinder-Eltern sich nicht einigen können?

Sind die Eltern der Scheidungskinder so zerstritten, dass sie sich nicht darüber einigen können, wo ihre gemeinsamen Kinder Weihnachten verbringen, wird die Frage vor einem Familiengericht entschieden.

Viele Familienrichter entscheiden sich bei dieser Frage dafür, dass die Scheidungskinder den Heiligen Abend sowie den ersten Weihnachtstag bei dem Elternteil verbringen, bei dem sie auch ihren Lebensmittelpunkt haben und leben. Den zweiten Weihnachtstag können die Kinder dann zusammen mit dem anderen Elternteil feiern.

Diese Regelung ist jedoch dann nicht sinnvoll, wenn die Elternteile sehr weit auseinander wohnen. Denn in diesem Fall kann das weihnachtliche Reisen für die Kinder in unnötigen Stress ausarten. In diesem Fall könnte es günstiger sein, dass die Kinder das gesamte Weihnachtsfest bei nur einem Elternteil verbringen und im nächsten Jahr Weihnachten zusammen mit dem anderen Elternteil feiern.

Scheidungskinder sollten nicht unter den Streitigkeiten ihrer Eltern leiden müssen

Selbst dann, wenn die Eltern völlig zerstritten sind, sollten sie sich an Weihnachten oder an anderen Feiertagen für ihre Kinder zusammenreißen. Denn die Scheidungskinder haben durch die Trennung und die Scheidung ihrer Eltern schon mit genug Veränderungen in ihrem Alltag zu kämpfen. Da sollten sie zumindest an Weihnachten unbeschwert sein dürfen. Die Entscheidung das Familiengericht anzurufen, sollte nur im Notfall getroffen werden. Versuchen Sie Ihren Kindern zuliebe eine einvernehmliche Lösung mit ihrem Ex-Partner bezüglich des Umgangsrechts an den Weihnachtsfeiertagen zu finden.

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