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Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung – Darauf sollten Sie achten!
Viele Trennungen und Scheidungen sind mit jeder Menge Ärger und zahlreichen Diskussionen vor Gericht verbunden. Das kostet nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie es schaffen, unnötige Streitigkeiten sowie einen erbitterten Rosenkrieg zu vermeiden.
Was genau ist eigentlich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Wie Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht Ihnen bei einem persönlichen Beratungstermin erläutern kann, beschreibt eine Scheidungsfolgenvereinbarung eine Abmachung zwischen den Ex-Partnern bzw. Ehepartnern oder zukünftigen Ehepartnern, in welcher die rechtlichen Folgen einer Scheidung geregelt werden.

Den Ehegatten steht es grundsätzlich frei, welche Themen sie in die Scheidungsfolgenvereinbarung mit aufnehmen möchten. Üblich sind Themenkomplexe wie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Sorgerecht und Umgangsrecht. Auch die Aufteilung von Hausrat oder einer gemeinsamen Immobilie wird regelmäßig Bestandteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, eine auf Sie zugeschnittene Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen.

Wann kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt werden?

Sie können solch eine Vereinbarung sowohl nach der Trennung von Ihrem Partner, als auch während der bestehenden Ehe oder sogar vor der Schließung der Ehe schließen. Liegt der Zeitpunkt der Ausarbeitung solch einer Vereinbarung schon lange zurück, dann sollten Sie diese regelmäßig auf Ihre Aktualität hin überprüfen. Denn vielleicht hat sich Ihre Lebenssituation mittlerweile derart geändert, dass der Vertrag einer Überarbeitung bedarf.

Inhaltlich sollte bei Scheidungsfolgenvereinbarungen stets darauf geachtet werden, dass diese keinen der Ehegatten in unzumutbarer Art und Weise benachteiligen.

Worauf muss beim Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung geachtet werden?

Grundsätzlich können Scheidungsfolgenvereinbarungen zwar formfrei geschlossen werden, damit sie aber später einmal vollstreckt werden können und dadurch auch wirklich verbindlich sind, sollten sie entweder notariell beurkundet oder alternativ gerichtlich protokolliert werden.

Sonst können Sie die Vereinbarung später nicht durchsetzen, sollte Ihr Ex-Partner deren Existenz später einmal bestreiten. Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht kann Ihnen dabei helfen, die Vereinbarung aufzusetzen.

Warum macht eine Scheidungsfolgenvereinbarung Sinn?

Scheidungen sind kostspielig und kosten die Betroffenen zudem viel Zeit und Nerven. Zeit, die man weitaus sinnvoller verbringen könnte. Eine strittige Scheidung sollte in jedem Fall vermieden werden. Ein probates Werkzeug auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung stellt die Scheidungsfolgenvereinbarung dar.

Wenn sich Ehepartner schon vor ihrem Zerwürfnis über die möglicherweise später strittigen Folgen einer Scheidung einigen, dann werden zum Zeitpunkt der Trennung keine überstürzten Entscheidungen aufgrund von verletzten Gefühlen getroffen. So kann eine faire und sachliche Aufteilung von Vermögenswerten erfolgen. Ebenfalls wichtig ist, dass durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung der respektvolle Umgang zwischen den Ex-Partnern beibehalten werden kann und das kommt auch etwaigen gemeinsamen Kindern zugute.

Informieren Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung

Falls Sie noch mehr Informationen zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung benötigen, dann wenden Sie sich an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Dieser wird Sie nicht nur zu diesem Thema beraten, sondern kann Sie auch beim Aufsetzen solch einer Vereinbarung unterstützen. Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegen klar auf der Hand.

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