Diese Unterscheidung ist eigentlich ganz einfach. Der Trennungsunterhalt bezeichnet den Unterhalt, der einem der Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung zusteht. Er drückt im Grunde genommen die Pflicht der Ehepartner aus, dem Ex-Partner bis zur Scheidung einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen und ihn nicht ins finanzielle Nichts stürzen zu lassen.
Als nachehelicher Unterhalt wird derjenige Unterhalt bezeichnet, der einem bedürftigen Ehegatten nach der rechtskräftigen Scheidung zusteht. Nachehelicher Unterhalt muss explizit eingefordert und unter Umständen sogar eingeklagt werden. Dabei kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Familienrecht zur Seite stehen.
Voraussetzung für die Bejahung von nachehelichem Unterhalt ist eine sogenannte Bedürftigkeit. Eine Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn aufgrund der Eheschließung als solcher einer der Ehegatten persönliche oder wirtschaftliche Nachteile erleidet. Solche Nachteile können sich beispielsweise aus der Rollenverteilung innerhalb der Ehe in Bezug auf die Erziehung der Kinder ergeben. Hat der betreffende Ehepartner die letzten Jahre vor der Scheidung die Kinder betreut und den Haushalt geführt, verfügt er naturgemäß über kein eigenes Einkommen.
Nach einer Scheidung kann er möglicherweise noch nicht direkt wieder ins Berufsleben zurückfinden, weil entweder die Kinder noch sehr klein sind oder eine angefangene Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen wurde. Bei solchen Fallkonstellationen könnte nachehelicher Unterhalt zum Tragen kommen.
Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht wird im Einzelfall für Sie überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben.
Nachehelicher Unterhalt wird dann bejaht, wenn eine Bedürftigkeit des Ehegatten vorliegt. Diese Bedürftigkeit kann sich unter anderem daraus ergeben, dass der Ehepartner aufgrund einer Krankheit seinen eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Der Zeitpunkt der Erkrankung ist aber für die Bejahung des Anspruchs von entscheidender Bedeutung.
Damit nachehelicher Unterhalt gewährt wird, muss der betreffende Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung, nach Ende der Kindererziehung oder nach Ende seiner Aus- bzw. Weiterbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht.
Heiratet der bis dahin bedürftige Ex-Partner erneut, erlischt sein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt mit der Eheschließung. Auch dann, wenn der Ex-Ehegatte wieder gesund ist oder die Kinder nicht mehr betreut werden müssen, entfällt die Bedürftigkeit. Bei Fragen rund um das Thema nachehelicher Unterhalt können Sie Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht kontaktieren.