Scroll Top
Oststr. 28, 53879 Euskirchen

Kinderwunsch

Worauf unverheiratete Paare beim Kinderwunsch achten sollten
Unverheiratete Paare, die gemeinsam ein Kind kriegen, diese Konstellation ist schon längst keine Seltenheit mehr. Und grundsätzlich erwächst den Eltern in spe, die unverheiratet ihren Kinderwunsch in die Tat umsetzen möchten, dadurch auch kein rechtlicher Nachteil. Dennoch sollten unverheiratete Paare vor der Geburt ihres Kindes einige Formalitäten erledigen.
Was sollten unverheiratete Paare vor der Geburt ihres Kindes alles erledigen?

Knapp jedes dritte in Deutschland neugeborene Kind hat Eltern, die unverheiratet sind. Glücklicherweise hat sich das deutsche Familienrecht derart weiterentwickelt, dass Eltern ohne Trauschein, aber mit Kinderwunsch, sich nicht mehr so vielen rechtlichen Nachteilen gegenüber verheirateten Eltern gegenüber sehen wie früher. Allerdings sollten unverheiratete werdende Eltern dennoch einige formale Vorkehrungen treffen, die verheiratete Paare nicht treffen müssen.

Bei diesen Angelegenheiten handelt es sich beispielsweise um die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge beim zuständigen Jugendamt. Auch Regelungen in Hinblick auf Krankenversicherung und Elterngeld oder Überlegungen zum späteren Nachnamen des Kindes können unverheiratete Eltern mit Kinderwunsch bereits im Vorfeld anstellen.

Wie funktioniert die Vaterschaftsanerkennung?

In § 1592 Nr. 1 BGB ist zu lesen, dass Vater eines Kindes der Mann ist, welcher zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes mit dessen Mutter verheiratet war. Auf diese Weise erlangen Männer innerhalb einer Ehe automatisch die Vaterschaft, wenn ihre Frau ein Kind zur Welt bringt. Sind die Eltern jedoch unverheiratet, dann erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft entweder durch eine formale Vaterschaftsanerkennung oder durch ein gerichtliches Verfahren.

Für eine Vaterschaftsanerkennung muss eine Erklärung von beiden Elternteilen in öffentlich beurkundeter Form vorliegen, welche beim Jugendamt, beim Standesamt, beim Amtsgericht oder einem Notar vorgenommen werden kann. Zu diesem Zweck müssen beide Elternteile persönlich erscheinen. Bereits mit Kinderwunsch und in Erwartung eines Kindes kann die Vaterschaftsanerkennung angestrebt werden.

Wurde die Vaterschaft anerkannt, kann eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben werden. So kann der werdende Vater schon mit Geburt des Kindes die volle Verantwortung für das Kind übernehmen.

Bereits bei Kinderwunsch Gedanken über den späteren Nachnamen machen

Die Anerkennung der Vaterschaft macht außerdem den Weg dafür frei, dass das gemeinsame Kind theoretisch sowohl den Nachnamen der Mutter als auch des Vaters tragen kann.

Wer unverheiratet ist und einen Kinderwunsch hat, kann sich bereits früh über den späteren Nachnamen des Kindes Gedanken machen. Sollten die Eltern erst nach der Geburt eine Vereinbarung über ein gemeinsames Sorgerecht treffen, dann haben diese Zeit innerhalb von drei Monaten den zukünftigen Familiennamen festzulegen.

Was gilt es hinsichtlich der Krankenversicherung für den Nachwuchs zu beachten?

Wer unverheiratet ist, einen Kinderwunsch hat und gesetzlich versichert ist, der kann das Kind familienversichern. Ist einer der Elternteile hingegen privat und der andere gesetzlich versichert, dann können die Eltern frei darüber entscheiden, ob sie ihren Nachwuchs lieber privat versichern oder doch familienversichern wollen. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.

4.9/5 - (125 votes)