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Scheidungs-Checkliste

Scheidung meistern & Fehler vermeiden mit der Scheidungs-Checkliste
Checkliste Scheidung – Trennung meistern & Fehler vermeiden
Nicht immer kündigt sich eine Scheidung schon lange im Voraus an. Manchmal erwischt einen der Ehegatten die Ankündigung des Scheidungswunsches seines Partners eiskalt. Dennoch sollten Sie in solch einer Situation nicht überstürzt handeln und versuchen alle die Scheidung betreffenden Angelegenheiten auf einen Schlag regeln zu wollen. Denn wer in solch einer Situation unüberlegt handelt, macht Fehler. Daher bietet es sich an, nach der Trennung ganz in Ruhe und systematisch eine Scheidungs-Checkliste abzuarbeiten. Doch was gehört alles auf diese Checkliste?
Halten Sie den Zeitpunkt der Trennung fest

Die Checkliste im Hinblick auf eine bevorstehende Scheidung sollte unbedingt beinhalten, dass der genaue Zeitpunkt der Trennung schriftlich festgehalten wird. Gerade im Hinblick darauf, wann das Trennungsjahr begonnen hat, kann es im Scheidungsverfahren nämlich immer wieder zu Streitigkeiten kommen.

Checkliste Scheidung – Verdienstbescheide und Steuererklärungen zusammentragen

Um später eigene Unterhaltsansprüche gerichtlich geltend machen zu können, sollten bereits frühzeitig Informationen über die finanzielle Situation des Ex-Partners gesammelt werden. Kopieren Sie wichtige Unterlagen wie aktuelle und ältere Steuererklärungen, die letzten Gehaltsabrechnungen, Mietverträge und Unterlagen zu gemeinsamen Kreditverträgen. Auch Papiere zu gemeinsamen Versicherungen sollten kopiert oder abfotografiert werden.

All diese Unterlagen können Sie nach der Trennung zusammentragen und dadurch einen etwaigen Anspruch auf Trennungsunterhalt einfordern. Auch Fragen des nachehelichen Unterhalts, des Zugewinnausgleichs oder der Aufteilung etwaiger Immobilien können auf diese Art bereits vorbereitet werden. Halten Sie diese Punkte daher auf Ihrer Checkliste Scheidung fest.

Vermögensauskunft frühzeitig anfordern

Bereits dann, wenn Sie und Ihr Ehepartner sich getrennt haben, können Sie eine Auskunftserteilung über das Vermögen des Ehepartners anfordern. Die Vermögensauskunft anzufordern zählt somit ebenfalls zur Checkliste Scheidung. Durch die Schaffung dieser Anspruchsgrundlage soll verhindert werden, dass einer der Ehegatten unrechtmäßig vor der Scheidung Vermögen verschiebt.

Verlangen Sie diese Vermögensauskunft bereits weit im Vorfeld des Scheidungsverfahrens, können Sie sich in prozessualer Hinsicht einen Vorteil verschaffen. Denn gibt Ihr Ex-Partner zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags ein geringeres Vermögen an als durch die Vermögensauskunft ermittelt, muss Ihr Ehegatte nachweisen, dass diese Vermögensminderung nicht durch eine illoyale Vermögensverschiebung eingetreten ist.

Gemeinsame Konten auflösen

Auf die Checkliste Scheidung gehört ebenfalls die Auflösung eines gemeinsamen Kontos. Vor einer Scheidung sollte einer der Ehegatten ein neues Konto eröffnen und etwaige Vollmachten gegenüber der Bank widerrufen. Jedem Ehegatten steht die Hälfte des Geldes, das auf dem gemeinsamen Konto vorhanden war, zu. Unabhängig davon, wer welche Summen auf dieses Konto eingezahlt hat.

Checkliste Scheidung – Einen Anwalt beauftragen

Auf der Checkliste Scheidung darf auch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht fehlen. Denn trotz rechtzeitiger und gründlicher Vorbereitung auf das Scheidungsverfahren kann ein Fachanwalt für Familienrecht Ihnen dabei helfen, die tückischen Klippen einer Scheidung zu umschiffen. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen nicht nur bei Ihrem Scheidungsverfahren helfen, sondern Ihnen auch bei allen Folgesachen wie Sorgerechtsstreitigkeiten oder Fragen des Umgangsrechts unter die Arme greifen.

Überprüfen Sie Ihr Testament

Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Checkliste Scheidung und Trennung ist die Überprüfung eigener Verfügungen von Todes wegen. Haben Sie Ihren Ehegatten in Ihrem Testament begünstigt, setzen Sie ein neues Testament auf, wenn Sie diese Entscheidung abändern möchten. Auf der Checkliste Scheidung und Trennung sollte außerdem vermerkt werden, dass Sie überprüfen, ob Sie Versicherungen abgeschlossen haben, die Ihrem Ex-Partner im Todesfall zu Gute kommen.

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