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Besuchsrecht

Besuchsrecht – 5 Tipps, die Eltern bei der Umsetzung helfen
Das Besuchsrecht, das auch als Umgangsrecht bezeichnet wird, dient dem Zweck, den regelmäßigen Umgang zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht hauptsächlich lebt, sicherzustellen. Denn grundsätzlich hält es der Gesetzgeber für dem Kindeswohl förderlich, wenn Kinder zu beiden Eltern eine enge Bindung aufbauen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt ist dazu verpflichtet, dem anderen Elternteil ein Besuchsrecht zu ermöglichen. Damit im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht keine Konflikte zwischen den Eltern entstehen, sollten diese Tipps zum Thema Umgangsrecht berücksichtigt werden.
1. Streben Sie eine einvernehmliche Vereinbarung an

Der Gesetzgeber überlässt es zunächst den Eltern selbst, die Besuchsrechtsregelungen auszugestalten. Auf die Weise können Eltern eine Vereinbarung erarbeiten, die allen Parteien gelegen kommt und die Bedürfnisse von Eltern und Kindern berücksichtigt. Sollte es an einer einvernehmlichen Regelung mangeln, kann das Jugendamt unterstützend hinzugezogen werden.

Sind die Elternteile derart zerstritten, dass auch diese Maßnahmen erfolglos bleiben, dann kann ein Rechtsanwalt beauftragt und das zuständige Familiengericht angerufen werden. Das Familiengericht wird bei der Regelung des Besuchsrechts allein das Kindeswohl berücksichtigen und möglicherweise nicht im Sinne aller Beteiligten entscheiden. Eine einvernehmliche Umgangsregelung ist zumeist für alle Beteiligten vorteilhafter.

2. Wie gut kennt das Kind den besuchenden Elternteil?

Zu den Tipps im Hinblick auf das Besuchsrecht gehört in jedem Fall die Berücksichtigung des Grades der Vertrautheit zwischen Kind und besuchendem Elternteil. Wie lange haben Kind und Mutter oder Vater sich nicht mehr gesehen oder wie alt war das Kind zum Zeitpunkt der Trennung? Besteht kein enges Verhältnis zwischen Kind und Elternteil, erscheinen kurze Besuche in einer gewohnten Umgebung zunächst angebracht.

3. Das Alter des Kindes berücksichtigen

Tipps zum Thema Besuchsrecht drehen sich häufig um die Berücksichtigung des Alters des Kindes. Denn jede Altersstufe hat seine ganz eigenen Bedürfnisse und Besonderheiten. Brauchen Babys und Kleinkinder noch eine gewohnte Umgebung, Kontinuität und häufige Besuche, die nicht über wenige Stunden hinausgehen, können ältere Kleinkinder und Schulkinder auch längere Besuche machen und auch ganze Wochenenden bei dem umgangsberechtigten Elternteil verbringen. Jugendliche können bereits aktiv selbst mitbestimmen, wann und wie lange sie den anderen Elternteil besuchen möchten.

4. Routinen und Kontinuitäten für das Kind beibehalten

Einige der wichtigsten Tipps zum Thema Besuchsrecht betreffen die zahlreichen Veränderungen, denen Kinder nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern ausgesetzt sind. Da sich das Leben der Kinder durch die Trennung der Eltern und die neuen Lebensumstände schon genug verändert hat, sollte die Ausgestaltung des Besuchsrechts unbedingt die Beibehaltung von Alltagsroutinen und gewohnten Abläufen berücksichtigen.

5. Das Kind behutsam und langsam an Besuchsrecht-Regelungen gewöhnen

Das Kind sollte durch die Besuche und die Zeit, die er mit dem anderen Elternteil verbringt, nicht unter Druck gesetzt werden. Tipps um dieses Ziel zu erreichen sind beispielsweise nicht zu viel zu planen, sondern einfach ganz entspannt Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen. Außerdem zählt zu den Besuchsrecht Tipps, dem Kind genug Zeit zu geben sich an die neue Situation zu gewöhnen.

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