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Absicherung durch Ehevertrag

Absicherung – Das sollte in einem Ehevertrag geregelt werden!
Man ist verliebt, möchte sein Leben miteinander verbringen und plant zu heiraten. Gespräche über einen Ehevertrag erscheinen den meisten Paaren an diesem Punkt zumeist überflüssig und unangebracht. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein bereits vor der Heirat über eine finanzielle Absicherung beider Partner im Falle einer Scheidung in Form eines Ehevertrags nachzudenken. Natürlich kann solch ein Vertrag auch noch nach der Eheschließung geschlossen werden. Doch welche Punkte kann und sollte ein Ehevertrag eigentlich enthalten?
In welchem Güterstand möchten die Eheleute leben?

Ehepaare, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Zugewinngemeinschaft wird im Falle einer Scheidung das während der Ehe hinzu erwirtschaftete Vermögen zu gleichen Teilen unter den Eheleuten aufgeteilt. Dies ist jedoch nicht für alle Paare die ideale Lösung. Sind beide Partner berufstätig, verfügen aber über ein sehr unterschiedlich hohes Vermögen, kann der Ausschluss des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft sinnvoll sein. Dies gilt auch für den Fall, dass einer der Ehegatten einen Betrieb hat, welcher einer finanziellen Absicherung bedarf.

Alternativ zum Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann in einem Ehevertrag die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Welche weiteren Regelungen können in einem Ehevertrag getroffen werden?

Themen wie ein etwaiger Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder Regelungen zur Kinderbetreuung können in einem Ehevertrag festgehalten werden.

Bereits vor einer etwaigen Trennung getroffene Vereinbarungen hinsichtlich des Unterhalts, können gerade für den schlechter verdienenden Ehegatten eine finanzielle, aber auch emotionale Absicherung darstellen.

Erbrecht und Ehevertrag

Auch erbrechtliche Angelegenheiten können in einem Ehevertrag fixiert werden. Dies kann besonders dann sinnvoll sein, wenn es einen Familienbetrieb im Leben einer der Ehepartner gibt. Soll der überlebende Ehegatte den Familienbetrieb erben oder möchte und soll er nicht in die geschäftlichen Angelegenheiten involviert werden? Die rechtliche und finanzielle Absicherung des Familienbetriebs oder andere wichtige erbrechtliche Vorkehrungen können in einem Ehevertrag festgehalten werden.

Für das Alter vorsorgen

Die Absicherung für das Alter kann auch Regelungsinhalt eines Ehevertrages werden. Ist geplant, dass einer der Ehegatten sich während der Ehe oder zumindest während längerer Phasen der Ehe hauptsächlich um die Kindererziehung und die Führung des Haushalts kümmern soll, dann kann sich das negativ auf dessen Altersvorsorge auswirken.

Um dem entgegen zu wirken, kann beispielsweise eine Klausel in den Ehevertrag mit aufgenommen werden, in welchem sich der besser-verdienende Ehegatte dazu verpflichtet, für diesen in eine private Rentenversicherung einzuzahlen. Selbstverständlich sind auch andere Versorgungsmodelle denkbar.

Ein Ehevertrag zur Absicherung der Ehe muss notariell beurkundet werden

Möchte ein Paar einen Ehevertrag schließen, dann muss dies zwingend vor einem Notar geschehen. Zuvor kann es eventuell sogar sinnvoll sein, dass sich das Paar getrennt voneinander von einem Anwalt zum Inhalt des Ehevertrags beraten lässt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Interessen beider Parteien in dem Vertrag gewahrt bleiben.

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