Was genau ist eigentlich eine Scheidungsfolgen­vereinbarung?

Wie Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht Ihnen bei einem persönlichen Beratungstermin erläutern kann, beschreibt eine Scheidungsfolgenvereinbarung eine Abmachung zwischen den Ex-Partnern bzw. Ehepartnern oder zukünftigen Ehepartnern, in welcher die rechtlichen Folgen einer Scheidung geregelt werden.

Den Ehegatten steht es grundsätzlich frei, welche Themen sie in die Scheidungsfolgenvereinbarung mit aufnehmen möchten. Üblich sind Themenkomplexe wie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Sorgerecht und Umgangsrecht.

Auch die Aufteilung von Hausrat oder einer gemeinsamen Immobilie wird regelmäßig Bestandteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, eine auf Sie zugeschnittene Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen.

Wann kann eine Scheidungsfolgen­vereinbarung aufgesetzt werden?

Sie können solch eine Vereinbarung sowohl nach der Trennung von Ihrem Partner, als auch während der bestehenden Ehe oder sogar vor der Schließung der Ehe schließen.

Liegt der Zeitpunkt der Ausarbeitung solch einer Vereinbarung schon lange zurück, dann sollten Sie diese regelmäßig auf Ihre Aktualität hin überprüfen. Denn vielleicht hat sich Ihre Lebenssituation mittlerweile derart geändert, dass der Vertrag einer Überarbeitung bedarf.

Inhaltlich sollte bei Scheidungsfolgenvereinbarungen stets darauf geachtet werden, dass diese keinen der Ehegatten in unzumutbarer Art und Weise benachteiligen.

Worauf muss beim Aufsetzen einer Scheidungsfolgen­vereinbarung geachtet werden?

Grundsätzlich können Scheidungsfolgenvereinbarungen zwar formfrei geschlossen werden, damit sie aber später einmal vollstreckt werden können und dadurch auch wirklich verbindlich sind, sollten sie entweder notariell beurkundet oder alternativ gerichtlich protokolliert werden.

Sonst können Sie die Vereinbarung später nicht durchsetzen, sollte Ihr Ex-Partner deren Existenz später einmal bestreiten. Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht kann Ihnen dabei helfen, die Vereinbarung aufzusetzen.