Kanzlei Klocke
Kontakt & Bindung erhalten – wir unterstützen Sie

Als erfahrener Rechtsanwalt für Umgangsrecht in Köln setzen wir uns dafür ein, dass der Kontakt zwischen Eltern und Kind bewahrt und geschützt bleibt.

Umgangsrecht

Rechtsanwalt Martin Klocke Ihr Experte für Umgangsrecht in Köln

Das Umgangsrecht spielt eine zentrale Rolle für die Beziehung zwischen Eltern und Kind. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Umgangsrecht in Köln begleiten wir Sie, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Umgangsrechte rechtlich abzusichern.

Rechtsanwalt Umgangsrecht Köln

Umgangsrecht sichern & gestalten Für eine verlässliche Eltern-Kind-Beziehung

Das Umgangsrecht stellt sicher, dass ein Kind auch nach einer Trennung Kontakt zu beiden Elternteilen haben kann. Es dient dem Kindeswohl und ist rechtlich ausdrücklich geschützt.

Als spezialisierte Kanzlei für Umgangsrecht in Köln unterstützen wir Sie dabei, klare und tragfähige Umgangsregelungen zu entwickeln – sei es durch Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen. Wir beraten Sie umfassend zu den Rechten und Pflichten, die das Umgangsrecht mit sich bringt, und helfen Ihnen, faire Lösungen für regelmäßige Kontakte, Ferienregelungen und besondere Anlässe zu gestalten.

Unser Ziel ist es, die Beziehung zwischen Eltern und Kind zu stärken und langfristig stabile Verhältnisse zu schaffen, die dem Wohl des Kindes dienen.

Konflikte um das Umgangsrecht lösen Streit vermeiden – Kontakte sichern

Nicht immer gelingt es, einvernehmliche Umgangsregelungen zu treffen. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, begleiten wir Sie umfassend bei der außergerichtlichen Lösungsfindung oder vertreten Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Umgangsrecht in Köln setzen wir uns dafür ein, dass tragfähige Vereinbarungen entwickelt werden, die sowohl den Bedürfnissen des Kindes als auch den berechtigten Interessen der Elternteile gerecht werden.

Wir beraten Sie zu sinnvollen Regelungen für regelmäßige Umgangszeiten, Ferienaufteilungen und besonderen Anlässen.
Unser Ziel ist es, den Kontakt zwischen Eltern und Kind zu sichern und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.

Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen engagiert und zielgerichtet vor dem Familiengericht.

Umgangsverweigerung & Ihre Rechte Recht auf Kontakt konsequent durchsetzen

Wird der Umgang grundlos verweigert oder erheblich eingeschränkt, können betroffene Elternteile ihr Recht auf Umgang gerichtlich durchsetzen. Das Umgangsrecht des Kindes und der Eltern ist rechtlich besonders geschützt und darf nur bei schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden.

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Köln unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte außergerichtlich durchzusetzen oder erforderlichenfalls ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Wir prüfen, ob eine Umgangsverweigerung rechtlich zulässig ist, entwickeln eine passende Strategie und begleiten Sie konsequent durch alle notwendigen Schritte.

Unser Ziel ist es, die emotionale Bindung zwischen Eltern und Kind zu bewahren und eine schnelle, tragfähige Lösung zu finden, die dem Kindeswohl gerecht wird.

Die wichtigsten Fragen

Das Umgangsrecht sichert dem Kind den Kontakt zu beiden Elternteilen und weiteren engen Bezugspersonen. Es besteht unabhängig vom Sorgerecht und umfasst regelmäßige Besuche, Ferienaufenthalte sowie Kontakte an Feiertagen oder besonderen Anlässen. Das Umgangsrecht dient der Förderung der emotionalen Bindung und Entwicklung des Kindes. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Kindeswohlgefährdung – kann es eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte und die Rechte Ihres Kindes aktiv wahrzunehmen, faire Regelungen zu treffen oder bei Bedarf eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, die die Interessen des Kindes bestmöglich berücksichtigt.

Grundsätzlich steht beiden Elternteilen ein Umgangsrecht mit ihrem Kind zu, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt oder wer das Sorgerecht innehat. Darüber hinaus können auch Großeltern, Geschwister oder andere enge Bezugspersonen ein Umgangsrecht haben, wenn eine enge emotionale Bindung besteht und der Kontakt dem Kindeswohl dient.

Wir prüfen sorgfältig, ob und in welchem Umfang ein Umgangsrecht geltend gemacht werden kann, und begleiten Sie bei der Gestaltung einvernehmlicher Lösungen oder bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Umgang mit dem Kind.

Eine grundlose Verweigerung des Umgangs ist nicht zulässig. Nur wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, etwa eine akute Gefährdung des Kindeswohls, kann das Familiengericht den Umgang beschränken oder ausschließen. Bloße Konflikte zwischen den Eltern rechtfertigen keine Einschränkung.

Wir unterstützen Sie dabei, unberechtigte Umgangsverweigerungen abzuwehren und sorgen dafür, dass der regelmäßige Kontakt zum Kind gewahrt bleibt – notfalls durch gerichtliche Maßnahmen.

Umgangsregelungen sollten möglichst einvernehmlich gestaltet werden und die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen. Typische Vereinbarungen umfassen Regelungen für Wochenenden, Feiertage, Ferienzeiten sowie den alltäglichen Kontakt. Ist eine Einigung nicht möglich, kann das Familiengericht eine verbindliche Umgangsregelung treffen.

Wir unterstützen Sie dabei, faire und tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln oder, wenn nötig, gerichtliche Regelungen im Interesse des Kindes zu erreichen.

Kommt es zu Streitigkeiten über den Umgang, kann jeder Elternteil beim Familiengericht eine Regelung beantragen. Das Gericht prüft die Interessen aller Beteiligten, insbesondere das Wohl des Kindes, und kann eine verbindliche Umgangsregelung treffen.

Wir vertreten Ihre Interessen engagiert im Umgangsverfahren und helfen Ihnen dabei, eine Lösung zu erreichen, die die Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Kind langfristig sichert.

Bei begründeten Zweifeln an der Kindeswohlverträglichkeit eines Umgangs kann das Gericht einen begleiteten Umgang anordnen. Dabei finden die Treffen unter Aufsicht statt, zum Beispiel durch das Jugendamt oder eine anerkannte Fachkraft.

Wir beraten Sie, in welchen Fällen ein begleiteter Umgang sinnvoll oder notwendig sein kann, und unterstützen Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Anordnungen.

Das Jugendamt berät und vermittelt bei Umgangskonflikten und unterstützt Eltern bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, wird das Jugendamt regelmäßig beteiligt und gibt eine Einschätzung zum Kindeswohl ab.

Wir arbeiten bei Bedarf mit dem Jugendamt zusammen und begleiten Sie bei außergerichtlichen Lösungen ebenso wie bei gerichtlichen Verfahren, um eine kindgerechte Regelung zu finden.

Die Dauer eines Umgangsverfahrens variiert je nach Komplexität des Falls. Bei klaren Verhältnissen und Einigungsbereitschaft kann das Verfahren innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Bestehen umfangreiche Streitpunkte oder wird ein Gutachten benötigt, kann das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens konsequent und setzen uns dafür ein, Ihre Rechte effizient und im Sinne Ihres Kindes durchzusetzen.

Go to Top