Kanzlei Klocke
Gemeinsam meistern wir Ihre Scheidung

Als erfahrener Scheidungsanwalt in Köln begleiten wir Sie kompetent, respektvoll und zuverlässig auf dem Weg zu einer rechtlich sicheren Scheidung – von Anfang bis Abschluss.

Scheidung

Rechtsanwalt Martin Klocke Ihr Scheidungsanwalt in Köln

Eine Scheidung ist eine rechtliche wie persönliche Herausforderung. Als Scheidungsanwalt in Köln stehen wir Ihnen zur Seite, um gemeinsam einen Weg zu finden, der Ihre Interessen wahrt und zugleich der besonderen Lebenssituation gerecht wird.

Scheidungsanwalt Köln

Scheidung rechtssicher gestalten Mit juristischer Klarheit durch die Trennung

Eine Scheidung ist oft komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheint. Als Scheidungsanwalt in Köln begleiten wir Sie durch alle rechtlichen Schritte – von der Trennung, über die Antragstellung bis zur Vermögens­aus­einandersetzung.

Wir beraten Sie umfassend zu Themen wie Unterhalt, Versorgungs­ausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie.

Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit, Struktur und Rechtssicherheit zu bieten – damit Sie gestärkt in Ihren neuen Lebensabschnitt starten können.

So schaffen wir die Grundlage für einen rechtlich abgesicherten und fairen Neuanfang. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht in Köln. Wir stehen Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite, auch wenn die Situation schwierig erscheint.

Einvernehmliche Scheidung: Stressfrei und zügig dank klarer Einigung

Eine einvernehmliche Scheidung erleichtert den Abschluss der Ehe erheblich. Als Scheidungsanwalt in Köln unterstützen wir Sie dabei, tragfähige Vereinbarungen über Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht außergerichtlich zu entwickeln.

Unser Ziel ist es, klare und rechtssichere Lösungen zu finden, die Streitigkeiten vermeiden und den Weg für eine schnelle Scheidung ebnen.
Wir begleiten Sie von der ersten Abstimmung bis zum gerichtlichen Abschluss und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Eine gut vorbereitete einvernehmliche Scheidung spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern schützt auch die persönliche Beziehungsebene, insbesondere bei gemeinsamen Kindern.

Verlassen Sie sich auf eine strukturierte und lösungsorientierte Begleitung.

Streitige Scheidung: Ihre Rechte konsequent durchsetzen

Bei einer streitigen Scheidung steht die konsequente Wahrung Ihrer Rechte im Mittelpunkt. Als Scheidungsanwalt in Köln vertreten wir Sie entschlossen bei allen Fragen rund um Unterhalt, Zugewinnausgleich und elterliche Sorge.
Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche fundiert sowohl auß
ergerichtlich als auch vor Gericht durch.

Wir entwickeln eine individuelle Strategie, die Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen langfristig sichert. Auch in konfliktbeladenen Verfahren behalten wir den Überblick und vertreten Ihre Position mit juristischem Know-how und Fingerspitzengefühl.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Familienrecht, um Ihre Ziele effektiv durchzusetzen.

Die wichtigsten Fragen

Eine Ehe kann in Deutschland geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt. Dies wird im Regelfall nach einem Trennungsjahr angenommen. Das Familiengericht prüft, ob eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft ausgeschlossen ist.

In besonderen Härtefällen kann eine Scheidung auch ohne Einhaltung des Trennungsjahres erfolgen. Wir beraten Sie umfassend zu den Voraussetzungen und begleiten Sie beim Scheidungsverfahren.

Das Trennungsjahr dient als gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung. Während dieser Zeit müssen die Ehegatten getrennte Lebensverhältnisse führen, entweder räumlich getrennt oder innerhalb einer gemeinsamen Wohnung.

Das Trennungsjahr schützt vor übereilten Entscheidungen und bietet Gelegenheit, die Trennung zu reflektieren. Wir unterstützen Sie dabei, das Trennungsjahr korrekt zu gestalten und Ihre Rechte zu wahren.

Die Kosten der Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der von Einkommen und Vermögen der Ehepartner abhängt. Danach richten sich die Anwalts- und Gerichtskosten.

Bei einvernehmlichen Scheidungen können die Kosten oft gesenkt werden. Wir klären Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Gebühren auf und prüfen Möglichkeiten zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe.

Ja, für die Einreichung eines Scheidungsantrags ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben.

Der andere Ehepartner benötigt nicht zwingend einen eigenen Scheidungsanwalt, sollte aber bei Unsicherheiten eine Beratung in Anspruch nehmen. Wir übernehmen die vollständige anwaltliche Begleitung und sorgen dafür, dass Ihre Interessen rechtssicher vertreten werden.

Ja. Viele Ehepaare entscheiden sich heute bewusst für eine einvernehmliche Scheidung, um emotionale Belastungen und Kosten zu reduzieren.

Voraussetzung ist die Einigung in zentralen Fragen wie Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht. Wir unterstützen Sie dabei, frühzeitig klare und faire Vereinbarungen zu treffen und das Verfahren zügig abzuschließen.

Der Versorgungsausgleich stellt sicher, dass Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, gerecht zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden.

Er wird im Scheidungsverfahren automatisch geprüft. Wir begleiten Sie durch das Verfahren und erläutern Ihnen, welche Versorgungsansprüche betroffen sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

Beim Zugewinnausgleich wird geprüft, wie sich das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe entwickelt hat. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen einen Ausgleich zahlen.

Wir helfen Ihnen, Ihr Anfangs- und Endvermögen korrekt zu ermitteln und Ihre Ansprüche sachgerecht durchzusetzen oder abzuwehren.

Ja. Wenn Sie wirtschaftlich schlechter gestellt sind als Ihr Ehepartner, können Sie während der Trennungszeit Trennungsunterhalt verlangen.

Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Wir berechnen Ihren Unterhaltsanspruch und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen.

Nur bei schwerwiegenden Konflikten oder Gefährdung des Kindeswohls kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Wir beraten Sie zu Umgangsregelungen, Sorgerecht und Kindesunterhalt und helfen, tragfähige Vereinbarungen im Sinne des Kindes zu finden.

Bei der Verhandlung prüft das Gericht das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen, insbesondere das Trennungsjahr. Bestehen keine Streitigkeiten, dauert der Termin meist nur wenige Minuten.

Bestehen offene Fragen, kann das Verfahren länger dauern. Wir bereiten Sie umfassend auf den Termin vor und begleiten Sie persönlich.

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