Kanzlei Klocke
Ihr Recht auf Unterhalt – wir unterstützen Sie

Als erfahrener Rechtsanwalt für Unterhalt in Köln vertreten wir Ihre Interessen bei Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Unterhalt Kindesunterhalt Trennungsunterhalt

Rechtsanwalt Martin Klocke Ihr Experte für Unterhaltsrecht in Köln

Unterhaltsfragen entstehen oft in einer emotional belastenden Phase. Als Rechtsanwalt für Unterhalt in Köln begleiten wir Sie zuverlässig dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren – kompetent, einfühlsam und lösungsorientiert.

Rechtsanwalt Unterhalt Köln

Unterhalt rechtlicher regeln Klare Lösungen für eine faire Versorgung

Unterhalt kann nach Trennung und Scheidung eine zentrale Rolle spielen – sowohl für Ehegatten als auch für gemeinsame Kinder.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Unterhalt in Köln begleiten wir Sie umfassend bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen. Wir prüfen Ihre individuelle Situation sorgfältig, berechnen mögliche Ansprüche und klären Sie über Rechte und Pflichten auf.

Ob Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt – wir sorgen für rechtssichere und gerechte Lösungen. Unser Ziel ist es, wirtschaftliche Stabilität zu schaffen und Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder effektiv zu lösen. Mit unserer Erfahrung im Familienrecht helfen wir Ihnen, Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren durchzusetzen.

Trennungsunterhalt & Nachehelicher Unterhalt Unterstützung für einen sicheren Übergang

Nach der Trennung besteht häufig Anspruch auf Trennungsunterhalt. Auch nach der Scheidung kann nachehelicher Unterhalt geschuldet sein, etwa wegen Kinderbetreuung oder krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit.

Als Rechtsanwalt für Unterhalt in Köln unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche realistisch einzuschätzen und effektiv durchzusetzen. Wir klären, welche Unterhaltsformen in Ihrem Fall bestehen, wie lange Zahlungen geschuldet sind und wann eine Begrenzung oder Befristung möglich ist.

Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche Lebenssituation ebenso wie aktuelle rechtliche Entwicklungen.

Kindesunterhalt verlässlich regeln Für das Wohl der gemeinsamen Kinder

Kindesunterhalt richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern.

Als spezialisierte Kanzlei für Unterhaltsrecht in Köln beraten wir Sie umfassend zur Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhalt. Wir ermitteln die maßgeblichen Einkommensverhältnisse und sorgen für eine faire Regelung – sei es durch außergerichtliche Vereinbarungen oder gerichtliche Verfahren.

Unser Ziel ist es, tragfähige Lösungen im Interesse des Kindeswohls zu schaffen und langfristige Streitigkeiten zu vermeiden.

Die wichtigsten Fragen

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Voraussetzung ist, dass ein Ehegatte bedürftig und der andere leistungsfähig ist. Bedürftigkeit bedeutet, dass der Unterhaltsberechtigte seinen Lebensbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige nach Abzug seines Eigenbedarfs noch Zahlungen leisten kann.

Auch bei beruflicher Tätigkeit kann Trennungsunterhalt geschuldet sein, wenn das Einkommen nicht ausreicht, den ehelichen Lebensstandard zu halten. Wir prüfen Ihre individuelle Situation umfassend und helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt korrekt geltend zu machen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Während dieser Zeit soll der wirtschaftlich schwächere Ehegatte den bisherigen Lebensstandard weitgehend aufrechterhalten können.

In bestimmten Fällen kann der Trennungsunterhalt zeitlich eingeschränkt oder herabgesetzt werden, etwa wenn eine neue Partnerschaft eingegangen wird oder eine erhebliche Einkommenssteigerung eintritt. Auch Obliegenheiten wie Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit können Einfluss auf die Höhe oder Dauer des Anspruchs haben.

Wir beraten Sie umfassend, ob und wie Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht oder angepasst werden kann.

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt setzt besondere Voraussetzungen voraus. Gründe können z. B. die Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter oder Erwerbslosigkeit sein.

Anders als beim Trennungsunterhalt muss nach der Scheidung grundsätzlich jeder Ehegatte für sich selbst sorgen. Nur wer bedürftig ist und auf nachehelichen Unterhalt angewiesen bleibt, kann einen Anspruch geltend machen. Die Dauer und Höhe des Anspruchs hängen stark von der individuellen Lebenssituation und dem Verlauf der Ehe ab.

Wir prüfen für Sie genau, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Berücksichtigt werden auch Altersstufen des Kindes sowie eventuelle zusätzliche Kosten, etwa für Krankenversicherung oder Ausbildung.

Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die tägliche Betreuung, während der andere Elternteil barunterhaltspflichtig ist. Einkommensveränderungen, Zusatzbedarfe oder Sonderkosten können die Höhe des Unterhalts beeinflussen.

Wir unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung des Unterhalts, bei der Einschätzung von Ansprüchen und bei der Anpassung von bestehenden Regelungen an veränderte Lebensverhältnisse.

Das bereinigte Nettoeinkommen ist die Grundlage zur Berechnung des Unterhalts. Es handelt sich um das tatsächliche Nettoeinkommen abzüglich bestimmter abzugsfähiger Posten, wie berufsbedingte Aufwendungen, Kredite für die eheliche Lebensgemeinschaft oder sonstige berücksichtigungsfähige Belastungen. Auch Steuervorteile oder geldwerte Leistungen können angerechnet werden.

Ziel ist es, die tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel des Unterhaltspflichtigen zu erfassen. Wir helfen Ihnen, das bereinigte Nettoeinkommen korrekt zu ermitteln, damit der Unterhaltsanspruch fair und rechtssicher berechnet werden kann.

Ja, Unterhalt kann rückwirkend geltend gemacht werden, allerdings müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Anspruch entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem der Unterhaltsberechtigte den Anspruch dem anderen Ehegatten gegenüber geltend gemacht hat, beispielsweise durch ein schriftliches Auskunftsersuchen.

Ohne vorherige Aufforderung erfolgt grundsätzlich keine rückwirkende Zahlung. Auch bei gerichtlicher Geltendmachung kann eine Nachzahlungspflicht bestehen. Eine schnelle Reaktion bei offenen Unterhaltsfragen ist daher wichtig.

Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Geltendmachung Ihrer Ansprüche und sorgen dafür, dass Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.

Zahlt der Unterhaltspflichtige den geschuldeten Unterhalt nicht freiwillig, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Hierzu gehört etwa die Beantragung eines Unterhaltstitels oder eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Liegt bereits ein Titel vor, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Lohnpfändungen oder Kontopfändungen sind mögliche Maßnahmen, um rückständige Beträge einzutreiben.

In besonders schweren Fällen kann auch ein Strafantrag wegen Unterhaltspflichtverletzung gestellt werden. Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche und sorgen für eine schnelle und effektive Realisierung Ihrer Forderungen.

Unterhaltszahlungen können angepasst werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten wesentlich ändern. Dies kann eine Erhöhung, Reduzierung oder auch die Beendigung der Unterhaltspflicht zur Folge haben. Typische Anlässe für eine Anpassung sind Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Einkommenserhöhungen oder neue Unterhaltspflichten (z. B. bei Geburt weiterer Kinder).

Wir prüfen, ob eine Abänderungsklage sinnvoll ist, und begleiten Sie im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht, damit Ihre neuen Lebensverhältnisse angemessen berücksichtigt werden.

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