Kanzlei Klocke
Gemeinsam gestalten wir Ihre Zukunft

Als erfahrener Rechtsanwalt für Eheverträge in Köln beraten wir Sie bei der rechtssicheren und individuellen Gestaltung Ihrer Vereinbarungen.

Ehevertrag

Rechtsanwalt Martin Klocke Ihr Experte für Eheverträge in Köln

Ein Ehevertrag sorgt für Klarheit und Sicherheit in der Partnerschaft. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Eheverträge in Köln unterstützen wir Sie, individuelle und ausgewogene Regelungen zu treffen, die Ihre Interessen und die Ihrer Familie nachhaltig schützen.

Rechtsanwalt Ehevertrag Köln

Ehevertrag: Sicherheit für Ihre Zukunft Vereinbarung schafft Vertrauen

Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, Vermögensfragen, Unterhalt und Altersvorsorge individuell zu regeln und damit mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden.

Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht in Köln beraten wir Sie umfassend, welche Inhalte in Ihrem persönlichen Fall sinnvoll und rechtlich wirksam sind. Wir besprechen mit Ihnen die Gestaltung des Güterstandes (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft) sowie mögliche Regelungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Durch eine maßgeschneiderte Gestaltung sorgen wir dafür, dass beide Seiten fair berücksichtigt werden und Ihr Vertrag einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Ob vor der Eheschließung oder während einer bestehenden Ehe – ein gut durchdachter Ehevertrag schafft Transparenz, schützt Vermögenswerte und gibt Ihnen die notwendige Sicherheit für Ihre gemeinsame Zukunft.

Ehevertrag vor oder während der Ehe Der richtige Zeitpunkt für klare Regelungen

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit als auch während einer bestehenden Ehe geschlossen werden. Oft wird er vor der Eheschließung empfohlen, besonders bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen, unternehmerischen Beteiligungen oder geplanten Auslandsaufenthalten. Auch später kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, etwa bei Veränderungen der Vermögenssituation oder Familienplanung.

Als spezialisierte Kanzlei für Eheverträge in Köln beraten wir Sie zu den besten Zeitpunkten und entwickeln individuelle Lösungen, die Ihre aktuellen und zukünftigen Interessen berücksichtigen.

Wir unterstützen Sie dabei, eine rechtssichere und ausgewogene vertragliche Grundlage für Ihre Partnerschaft zu schaffen, die spätere Streitigkeiten minimiert und Ihre Planungssicherheit erhöht.

Was regelt ein Ehevertrag? Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Partnerschaft

Ein Ehevertrag kann eine Vielzahl von Regelungsbereichen abdecken. Neben dem Güterstand – etwa Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft – können Vereinbarungen über Unterhalt, Altersvorsorge, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen getroffen werden. Auch Sonderregelungen für den Fall der Scheidung oder zur Vermögenssicherung im Erbfall sind möglich.

Als spezialisierte Kanzlei für Eheverträge entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle vertragliche Lösung, die sowohl Ihre persönlichen als auch wirtschaftlichen Interessen schützt.

Wir achten dabei auf klare Formulierungen, rechtliche Wirksamkeit und faire Ausgewogenheit, damit Ihr Ehevertrag tragfähig und zukunftssicher gestaltet ist.

Die wichtigsten Fragen

Ein Ehevertrag ist immer dann sinnvoll, wenn besondere wirtschaftliche, familiäre oder berufliche Konstellationen bestehen. Dazu gehören beispielsweise große Vermögensunterschiede, Unternehmensbeteiligungen, Auslandsbezüge oder die Erwartung größerer Erbschaften. Auch bei bereits bestehenden Verpflichtungen wie Unterhaltsansprüchen aus früheren Ehen kann ein Ehevertrag helfen, klare Regelungen zu treffen.

Ein gut gestalteter Ehevertrag schafft Transparenz, schützt Vermögenswerte und kann helfen, im Falle einer Trennung unnötige Konflikte und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wir beraten Sie umfassend, ob und in welcher Form ein Ehevertrag in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu nahezu allen vermögensrechtlichen Fragen zwischen Ehegatten enthalten. Dazu gehören die Wahl des Güterstands, Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, die Regelung von Unterhaltsansprüchen im Trennungs- und Scheidungsfall, der Versorgungsausgleich sowie besondere Vereinbarungen zu Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen.

Auch individuelle Klauseln zur Erbfolge oder zu Rentenansprüchen können aufgenommen werden. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine vertragliche Lösung, die Ihre Interessen umfassend sichert und auf rechtlich tragfähigen Grundlagen basiert.

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden – auch während der bestehenden Ehe. Eine nachträgliche vertragliche Regelung kann sinnvoll sein, wenn sich die Vermögensverhältnisse ändern, gemeinsames Eigentum erworben wird oder eine berufliche Selbstständigkeit entsteht.

Auch bei einer geplanten Auswanderung oder bei Geburt gemeinsamer Kinder kann eine Anpassung sinnvoll sein. Wir beraten Sie umfassend zur Gestaltung und sorgen dafür, dass Ihr Vertrag rechtlich wirksam und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ein Ehevertrag muss nach deutschem Recht zwingend notariell beurkundet werden. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag unwirksam.

Vor der Beurkundung sollte eine umfassende anwaltliche Beratung erfolgen, um spätere Anfechtungen wegen Unklarheiten, Unwirksamkeit oder Sittenwidrigkeit zu vermeiden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Vertragsgestaltung bis zur Vorbereitung der Beurkundung, und sorgen dafür, dass Ihre Vereinbarungen rechtssicher und durchsetzbar sind.

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit geändert oder angepasst werden, wenn beide Ehepartner einverstanden sind. Änderungen müssen ebenfalls notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Eine Änderung kann etwa bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen, einer neuen Familienkonstellation oder bei Umzügen ins Ausland sinnvoll werden. Wir prüfen bestehende Eheverträge, beraten zu Änderungsmöglichkeiten und begleiten Sie bei der rechtssicheren Anpassung Ihrer Vereinbarungen.

Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt wird. Auch der Versorgungsausgleich wird automatisch durchgeführt.

In vielen Fällen führt dies zu Ergebnissen, die nicht den ursprünglichen Vorstellungen der Ehepartner entsprechen. Wir erläutern Ihnen, welche rechtlichen Folgen bei einer Scheidung ohne Ehevertrag eintreten und wie Sie mit einem individuellen Vertrag gezielt vorsorgen können.

Ja, ein Ehevertrag kann für unwirksam erklärt werden, wenn er gegen gesetzliche Vorgaben oder die guten Sitten verstößt. Das ist insbesondere der Fall, wenn eine Partei unangemessen benachteiligt wird oder eine extreme wirtschaftliche Abhängigkeit entsteht.

Deshalb ist eine ausgewogene Gestaltung des Ehevertrags besonders wichtig. Wir achten darauf, dass Ihre Vereinbarungen fair, rechtssicher und langfristig tragfähig sind und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Die Dauer hängt von der Komplexität der Vereinbarungen ab. Ein einfacher Ehevertrag kann innerhalb weniger Tage erstellt und beurkundet werden.

Bei komplexeren Regelungen, insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Bezügen, kann die Ausarbeitung mehrere Wochen dauern. Wir arbeiten effizient und sorgen dafür, dass Ihr Ehevertrag schnell, rechtssicher und maßgeschneidert umgesetzt wird.

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