In Deutschland kann eine Scheidung ohne die Mitwirkung zumindest eines Anwalts nicht abgewickelt werden. In § 114 Abs. 1 FamFG ist ausgeführt, dass zumindest der Antragssteller der Scheidung von einem Anwalt vertreten werden muss. Diese Vorschrift betrifft sowohl das eigentliche Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht als auch von diesem abgetrennte Familiensachen, bei denen Unterhaltsfragen oder Vermögensangelegenheiten geklärt werden.
Die Verpflichtung bei bestimmten Verfahren oder vor bestimmten Gerichten einen Anwalt hinzuziehen zu müssen, nennt man Anwaltszwang. Der Anwaltszwang hat die Zielsetzung, die von dem Verfahren Betroffenen zu schützen. Denn eine Scheidung kann weitreichende finanzielle und persönliche Konsequenzen haben, die von rechtlichen Laien nicht immer direkt zu durchschauen sind. Die Aufklärung über mögliche Fehlerquellen und das Aufzeigen unterschiedlicher Handlungsoptionen durch einen Anwalt sind bei einem Scheidungsverfahren sehr hilfreich.
Möchten sich Ehepartner scheiden lassen, die sich über die Scheidung als solches und deren Folgesachen einig sind, kann es ausreichen, dass nur der den Scheidungsantrag einreichende Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt. Der Ehegatte, der lediglich dem Antrag auf Scheidung zustimmen möchte und nicht vorhat zusätzliche eigene Anträge einzureichen, braucht nicht zwangsläufig einen Anwalt.
Gestaltet sich die Situation zwischen den Ex-Partnern jedoch weniger harmonisch und gibt es zwischen den Eheleuten noch strittige Fragen, dann sollte besser jeder der Eheleute einen eigenen Anwalt engagieren. Denn wer sich scheiden lassen möchte, sollte nicht am falschen Ende sparen und wohlmöglich mehr Zugeständnisse machen als eigentlich notwendig. Es ist gut möglich, dass Sie am Ende bei einer Scheidung ohne Anwalt mehr bezahlen als sie es mit dessen Hilfe getan hätten.
Wer sich scheiden lassen möchte, kann sich entgegen landläufiger Meinung keinen Anwalt teilen. Es gibt bei einer einvernehmlichen Scheidung grundsätzlich zwar die Möglichkeit, dass nur einer der Ex-Partner einen Anwalt beauftragt, dieser vertritt dann aber auch wirklich nur die Interessen seines Mandanten. Er kann und darf keine zwei „gegnerischen“ Parteien gleichzeitig vertreten.
Sollte es also nur die leisesten Zweifel geben, dass die Scheidung doch nicht so einvernehmlich ist wie zunächst angenommen, so engagieren Sie besser einen eigenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht. Denn manchmal zeigt sich erst im Laufe der Zeit, wo es noch Konflikte zwischen den Ex-Partnern gibt.