Viele Menschen, deren Beziehung auf der Kippe steht oder die sogar das Thema Scheidung schon mit ihrem Partner besprochen haben, zögern zu lange damit aktiv auf dieses Thema zu reagieren. Sie hoffen zu lange auf eine Versöhnung, während der Partner sich eventuell schon über den Ablauf und seine Rechte bei einer Scheidung informiert.
Während Ihrer Ehe haben Sie und Ihr Partner ein gemeinsames Bankkonto verwendet und führen dies auch selbstverständlich bzw. völlig gedankenlos nach der Trennung weiter. Doch die Fortführung eines gemeinsamen Bankkontos birgt die Gefahr, dass einer der Ex-Partner ihm nicht zustehende Geldeingänge abhebt oder den Dispokredit ausreizt. Eröffnen Sie daher nach der Trennung möglichst zügig ein eigenes Bankkonto. Dadurch gestalten Sie Ihre Finanzen für ein späteres Scheidungsverfahren übersichtlicher und schützen zugleich Ihre finanziellen Interessen.
Sie sind sich sicher, dass Ihre Scheidung weitestgehend harmonisch verlaufen wird und Sie sich mit Ihrem Ex-Partner über die Eckpunkte Ihrer Trennung einig sind und engagieren deshalb keinen eigenen Rechtsanwalt. Doch dieser Schuss kann für Sie gewaltig nach hinten losgehen. Denn zeigen sich doch Reibungspunkte zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner oder versucht er Sie sogar übers Ohr zu hauen, dann geraten Sie ganz unvorbereitet in eine schwierige Situation.
Damit eine Ehe geschieden werden kann, muss das Ex-Paar ein Trennungsjahr vollzogen haben. Einige Paare könnten in diesem Zusammenhang auf die Idee kommen, wahrheitswidrig die Dauer des Trennungsjahres zu verlängern, um die Abwicklung der Scheidung zu beschleunigen. Sollte die wahre Dauer des Trennungsjahres bei Ihrem mündlichen Scheidungstermin ans Licht kommen, dann wird Ihr Scheidungsantrag vermutlich zurückgewiesen.
Ein weiterer großer Fehler, der immer wieder im Zusammenhang mit einer Scheidung vorkommt ist der, dass einer der Ehepartner im Eifer des Gefechts dem anderen mit dem Entzug des Kindes droht. Durch so eine, in der Regel übrigens haltlose, Drohung kann eine bis zu diesem Zeitpunkt halbwegs einvernehmliche Scheidung in einen echten Rosenkrieg ausarten. Zudem ist es in der Regel so, dass Eltern, die vor der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht innehatten, dies auch nach der Trennung weiterhin haben.
Den Fehler, dem Ex-Partner das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind zu verweigern, sollten Sie daher nicht machen. Er wird Ihnen am Ende Probleme einbringen.