Damit eine Ehe geschieden werden kann, muss sie gescheitert sein. Ein Scheitern der Ehe wird im Familienrecht von den zuständigen Gerichten zumeist dann angenommen, wenn das betreffende Paar mindestens ein Jahr lang getrennt voneinander gelebt hat. Während des sogenannten Trennungsjahres zieht meist einer der Ex-Partner aus der ehelichen Wohnung aus. Dadurch wird nach außen hin die Trennung von „Tisch und Bett“ ganz deutlich für Dritte ersichtlich.
Doch in Zeiten von Corona ist es sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus organisatorischen Gründen weitaus schwerer geworden, dass einer der Ex-Partner in eine andere Wohnung ausweichen kann. Deshalb müssen Wege gefunden werden, wie das Trennungsjahr innerhalb einer gemeinsamen Ehewohnung vollzogen werden kann.
Wichtig dabei ist unter anderem, dass die Ehegatten in unterschiedlichen Räumen schlafen und keinerlei Versorgungsleistungen füreinander übernehmen. Außerdem sollten Gemeinschaftsräume wie die Küche oder das Bad idealerweise zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden.
Ehegatten, die sich über die Scheidung an sich und deren Folgen im Grunde einig sind, streben in der Regel ein zügiges Scheidungsverfahren an. Diese Ex-Paare möchten ihre Scheidung so schnell wie möglich über die Bühne bringen. Doch auch die Familiengerichte haben derzeit mit Corona-bedingten Problemen und Verzögerungen zu kämpfen, so dass Sie möglicherweise länger auf den Scheidungstermin warten müssen, als dies normalerweise üblich ist.
Im Familienrecht und bei einer Scheidung spielt der sogenannte Zugewinnausgleich für Paare, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, eine große Rolle. Unter einem Zugewinnausgleich versteht man im Familienrecht die Aufteilung des während der Ehe hinzugewonnenen Vermögens beider Ehegatten.
Doch durch die Corona-Krise kann sich die Bewertung verschiedener Vermögenswerte beträchtlich verändern und Unternehmen oder Immobilien stellen nicht mehr den gleichen Vermögenswert dar wie vor der Corona-Pandemie. Dies könnte die Ermittlung des Zugewinnausgleichs zukünftig schwieriger gestalten, da solche plötzlichen Wertverluste aufgrund des strengen Stichtagsprinzips eigentlich nicht berücksichtigt werden können.
Im Familienrecht sind aber nicht nur das Scheidungsverfahren sowie der Zugewinnausgleich von den Folgen der Corona-Krise betroffen, auch die Berechnung des Unterhalts wird komplizierter. Denn in Zeiten von Jobverlust, Kurzarbeit oder Existenzängsten bei Selbstständigen werden Prognosen hinsichtlich der zukünftigen Einkommensentwicklung immer komplizierter. Die Höhe des zu zahlenden Kindes- oder Ehegattenunterhalts muss daher möglicherweise häufiger den neuen Lebenssituationen angepasst werden.
Einen kompetenten Rechtsanwalt für Familienrecht an seiner Seite zu haben, ist also zu Corona Zeiten wichtiger als je zuvor.