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Binationale Ehe

Die binationale Ehe – Wichtige Fragen und Antworten
In Deutschland werden immer mehr binationale Ehen geschlossen. Im Jahr 2017 war jede achte in Deutschland geschlossene Ehe eine binationale. Trotz dieser steigenden Zahlen sind viele der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Eheschließung mit einem Partner aus dem Ausland eher unbekannt. Heiratswillige sollten sich vor der Eheschließung daher gründlich mit dieser Thematik auseinandersetzen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine binationale Eheschließung vorliegen?

Wer in Deutschland seinen ausländischen Partner heiraten möchte, der muss sich nicht nur über die deutschen Vorgaben zur Eheschließung im Klaren sein, sondern auch die Voraussetzungen für die Heirat gemäß des im Heimatland des Partners geltenden Rechts erfüllen. Holen Sie zu diesem Zweck also frühzeitig Informationen über die im Heimatland Ihres Partners geltenden Voraussetzungen für eine Eheschließung ein. Beispielhaft zu nennen ist hier die Frage danach, ob im Heimatland Ihres Partners eine standesamtlich geschlossene Ehe, wie in Deutschland, auch in rechtlicher Hinsicht als eine solche anerkannt wird.

Es müssen sowohl bei Ihnen als auch bei Ihrem Partner die allgemeinen Ehevoraussetzungen, wie die volle Geschäftsfähigkeit oder das Nichtvorliegen von Ehehindernissen, gegeben sein. Um eine binationale Ehe schließen zu können, muss der oder die Auserwählte aber auch nach deutschem Recht nachweisen, dass eine Ehefähigkeit vorliegt.

Um dies zu tun, benötigt Ihr Partner ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, das er bei der zuständigen Behörde seines Heimatlandes erhält. Welche Behörde das konkret ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an die Botschaft oder ein Konsulat Ihres Landes wenden. Schieben Sie die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses nicht auf die lange Bank, da es mitunter sehr lange dauern kann bis es ausgestellt wird.

Wie wirkt sich die binationale Ehe auf das Aufenthaltsrecht aus?

Sie möchten eine binationale Ehe mit einer Person eingehen, die bisher noch keinen deutschen Aufenthaltstitel hat? Dann muss diese Person zunächst ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht erhalten. Denn nur so können Sie überhaupt heiraten. Möglich ist dies in der Form eines nationalen Visums. Solch ein Visum hat in der Regel eine Laufzeit von drei Monaten und kann erneut verlängert werden.

Nachdem die binationale Ehe dann geschlossen wurde, bekommt Ihr Ehepartner erst einmal eine befristete Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren. Im Anschluss daran kann Ihr Partner, sollten alle dazu notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Allerdings gilt dies nur für den Fall, dass Sie gemeinsam dauerhaft in Deutschland leben möchten.

Die binationale Ehe und das Namensrecht

Wer plant eine binationale Ehe einzugehen, der sollte sich auch zum Thema Namensrecht Gedanken machen. Soll das deutsche Namensrecht in dieser Frage herangezogen werden oder möchten Sie, dass das Namensrecht des Heimatlandes Ihres Ehegatten zur Anwendung kommt? Studieren Sie gründlich alle Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsordnung des jeweiligen Landes und prüfen Sie ebenfalls, ob es gemäß den Gesetzen im Heimatland Ihres Partners überhaupt möglich ist, dass er oder sie Ihren Namen annimmt.

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