Als begleiteter Umgang wird eine Umgangsform definiert, bei dem eine neutrale dritte Person den Umgang zwischen Kind und dem betroffenen Elternteil begleitet und überwacht. Überwacht bedeutet in diesem Zusammenhang, dass darauf geachtet wird, dass das Treffen dem Kind guttut und dem Kindeswohl dient.
Auf diese Weise können beispielsweise Eltern und Kinder, die sich lange nicht gesehen haben, sich einander wieder annähern. Auch Eltern, die in der Vergangenheit Probleme wie eine Suchterkrankung, eine psychische Erkrankung oder gewalttätige Tendenzen gezeigt haben, können durch einen begleiteten Umgang den richtigen Umgang mit ihrem Kind wieder neu „erlernen“. Dabei achtet die dritte Person darauf, dass der Umgang mit dem Elternteil dem Kind nicht schadet.
Die mangelnde Erziehungskompetenz eines Elternteils, Suchtprobleme oder psychische Probleme des betreffenden Elternteils in der Vergangenheit können genauso einen begleiteten Umgang begründen wie massive Konflikte zwischen den Elternteilen oder die Tatsache, dass Kind und Elternteil einander fremd sind. Auch Verdachtsmomente wegen körperlicher oder sexueller Gewalt in der Vergangenheit können einen begleiteten Umgang bedingen.
Grenzen findet der begleitete Umgang immer dort, wo auch dieser dem Kindeswohl nicht mehr förderlich ist, sondern dem Kind eher schadet. Zeigt das Kind vor oder während der Treffen mit dem betreffenden Elternteil große Angst oder Widerwillen, sollten die Umgangsregelungen überdacht werden.
Wie Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht Ihnen in einem ausführlichen Gespräch erläutern kann, kommt das betreute Umgangsrecht entweder dadurch zustande, dass das zuständige Familiengericht es anordnet oder dadurch, dass ein begleiteter Umgang auf Initiative der Eltern hin mit dem Jugendamt vereinbart wird. Möchten Sie ein begleitetes Umgangsrecht beantragen, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht dabei zur Seite stehen.
Wird ein begleiteter Umgang das erste Mal durchgeführt, wird der Ablauf dieses Treffens im Vorfeld mit dem Elternteil und der begleitenden Institution durchgesprochen. Auch die Motivation für den begleiteten Umgang wird beim vorbereiteten Treffen thematisiert.
Ein begleiteter Umgang kann an den unterschiedlichsten Orten abgehalten werden. Wo dies genau geschieht, ist jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass ein begleiteter Umgang nicht länger notwendig ist und die Umgangsrecht Regelungen einer Modifikation bedürfen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Ihr Rechtsanwalt kann Sie bei den unterschiedlichsten Themen rund um den begleiteten Umgang unterstützen und sich gemeinsam mit Ihnen mit den zuständigen Behörden auseinandersetzen.
Ein begleiteter Umgang kann auch in ein weiterreichendes Umgangsrecht münden, wie Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht noch einmal persönlich erläutern kann.