Das Besuchsrecht, das auch als Umgangsrecht bezeichnet wird, dient dem Zweck, den regelmäßigen Umgang zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht hauptsächlich lebt, sicherzustellen. Denn grundsätzlich hält es der Gesetzgeber für dem Kindeswohl förderlich, wenn Kinder zu beiden Eltern eine enge Bindung aufbauen.
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Trennt sich ein Elternpaar, dann haben grundsätzlich beide Elternteile auch nach der Scheidung oder Trennung ein Umgangsrecht. Denn in der Regel ist dies dem Wohl des Kindes förderlich. Doch es gibt auch Konstellationen, in denen der Kontakt des Kindes zu einem Elternteil Probleme oder Konfliktpotenzial birgt.
Trennen sich Eltern, dann haben sie in der Regel auch nach der Trennung noch das gemeinsame Sorgerecht inne. Doch welche Rechte und Pflichte beinhaltet gemeinsames Sorgerecht eigentlich und wie verhält es sich mit dem Umgangsrecht? Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann Ihnen alle Fragen zum Themenkomplex gemeinsames Sorgerecht ganz in Ruhe erläutern.
Kindesunterhalt dient dem Zweck, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern. Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern so lange eine Unterhaltspflicht, wie diese nicht in der Lage sind ihren eigenen Unterhalt zu bestreiten. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht stets eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt, dieser wird jedoch in Bar- und Naturalunterhalt unterschieden.