Die Corona-Pandemie macht sich in beinahe allen Lebensbereichen bemerkbar und hat auch Auswirkungen auf Familienleben und Partnerschaften. Nicht nur, dass im Familienrecht mit einem Anstieg der Scheidungsrate durch die besonderen Lebensumstände von Covid19 gerechnet werden muss, auch die Abläufe hinsichtlich Scheidung und Scheidungstermin werden durch die Pandemie stark beeinflusst.
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Wurde eine Ehe geschieden, sind die Ex-Partner grundsätzlich selbst dafür verantwortlich ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Nachehelicher Unterhalt kann nur dann gefordert werden, wenn eine sogenannte Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann.
Eine Erwerbsobliegenheit kann schon im ersten Trennungsjahr bestehen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist der Trennungsunterhalt also keineswegs ein Jahr lang sicher, OLG Koblenz, Beschluss vom 10.02.2016 – Az. 7 WF 120/16.