Sobald die Eheleute sich trennen und einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, kann Streit um das Auto entstehen. Wenn die Eheleute sich nicht untereinander einigen können, kann man das Auto gerichtlich zuweisen lassen. Die Zuweisung ist zunächst für die Dauer des Getrenntlebens befristet. Erst mit Abschluss des Scheidungsverfahrens erfolgt eine endgültige Zuweisung an einen Ehegatten.