Ratgeber Familienrecht
Im Rahmen einer Scheidung wird in der Regel das gemeinsame Vermögen aufgeteilt und es wird entschieden, wer das Haus oder die Wohnung erhält. Doch die Aufteilung einer Immobilie stellt Paare nach einer Trennung regelmäßig vor eine schwierige Aufgabe. Doch worauf muss man bei einer Scheidung achten, wenn das Paar ein gemeinsames Haus besitzt?
Eine Scheidung bringt für Ehegatten vielerlei Veränderungen mit sich. Die wohnliche Situation des Ex-Paares verändert sich, die Konten werden voneinander getrennt und hat das Ehepaar Kinder, müssen auch Regelungen hinsichtlich des Sorgerechts getroffen werden. Bei all diesen Veränderungen sollte jedoch nicht der Wechsel der Steuerklasse aus den Augen verloren werden, der spätestens zum 1. Januar des Folgejahres nach der Trennung erfolgen muss.
Eine anstehende Scheidung geht mit vielerlei organisatorischen Herausforderungen, emotionalen Hürden und finanziellen Kompromissen einher. Hinzu kommt noch, dass die meisten Menschen nicht wissen, was bei einem persönlichen Scheidungstermin tatsächlich auf sie zukommt. Daher ist die richtige Vorbereitung auf den Scheidungstermin essentiell dafür, dass Sie ohne Nervosität vor Gericht erscheinen können.
Trennen sich Ehegatten und steht das Thema Scheidung im Raum, dann agieren die Betroffenen oftmals sehr emotional. Aus der Emotion heraus und aus Angst, zu spät zu reagieren, werden vorschnelle Entscheidungen getroffen. Unnötige Fehler sind die Folge, die durchaus auch zu finanziellen oder rechtlichen Einbußen führen können. Damit Sie bei Ihrer Scheidung nicht in eine solche Situation geraten, sind hier die 5 häufigsten Stolperfallen bei Scheidung und Trennung.
Damit eine Ehe geschieden werden kann, muss in der Regel zuvor ein Trennungsjahr eingehalten worden sein. Das Trennungsjahr dient dem Zweck, das Scheitern der Ehe nachzuweisen oder den Eheleuten die Möglichkeit zu geben, die Trennung rückgängig zu machen. Eine voreilige und überstürzte Scheidung soll durch das Einhalten der Trennung von Tisch und Bett verhindert werden. Doch worauf sollten Sie in Bezug auf das Trennungsjahr achten und welche Informationen zu diesem Thema sollten Sie kennen?
Auf kaum ein anderes Fest freuen sich Kinder so sehr wie auf Weihnachten. Ein festlich geschmückter Baum, viele Geschenke und die ganze Familie, die gemeinsam isst und Zeit miteinander verbringt. Doch wie das Fest der Liebe gestalten, wenn die Eltern sich getrennt haben. Auf welche Dinge muss man achten, damit Scheidungskinder ein schönes und vor allem friedliches Weihnachten verbringen können?
Nicht immer kündigt sich eine Scheidung schon lange im Voraus an. Manchmal erwischt einen der Ehegatten die Ankündigung des Scheidungswunsches seines Partners eiskalt. Dennoch sollten Sie in solch einer Situation nicht überstürzt handeln und versuchen alle die Scheidung betreffenden Angelegenheiten auf einen Schlag regeln zu wollen. Denn wer in solch einer Situation unüberlegt handelt, macht Fehler.
Sobald die Eheleute sich trennen und einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, kann Streit um das Auto entstehen. Wenn die Eheleute sich nicht untereinander einigen können, kann man das Auto gerichtlich zuweisen lassen. Die Zuweisung ist zunächst für die Dauer des Getrenntlebens befristet. Erst mit Abschluss des Scheidungsverfahrens erfolgt eine endgültige Zuweisung an einen Ehegatten.
Wenn Ehepartner gemeinsam einen Kredit unterschreiben, haften sie auch gemeinsam. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Es kommt auf eine Wertung des Einzelfalls an.
Für ein minderjähriges Kind sind grundsätzlich beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Der Unterhalt setzt sich zusammen aus Pflege, Versorgung, Erziehung usw. Wenn sich die Eltern des Kindes trennen oder von vornherein nicht zusammenleben, werden die Aufgaben getrennt. Das Kind wird dann von dem Elternteil versorgt, bei dem es wohnt. Der andere Elternteil muss Unterhalt in Geld zahlen.
Eine Erwerbsobliegenheit kann schon im ersten Trennungsjahr bestehen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist der Trennungsunterhalt also keineswegs ein Jahr lang sicher, OLG Koblenz, Beschluss vom 10.02.2016 – Az. 7 WF 120/16.
Eine Erwerbsobliegenheit kann schon im ersten Trennungsjahr bestehen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist der Trennungsunterhalt also keineswegs ein Jahr lang sicher, OLG Koblenz, Beschluss vom 10.02.2016 – Az. 7 WF 120/16.
Manche Verträge verpflichten beide Ehegatten, obwohl nur einer den Vertrag abgeschlossen hat. Häufig kommt es nach Trennung oder Scheidung zum Streit darüber, wer für solche Schulden haften muss.