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Gemeinsames Konto/ Sparbuch bei Scheidung

Trennung und Scheidung – Was passiert mit dem gemeinsamen Konto oder Sparbuch?
Nach einer Trennung oder Scheidung müssen viele finanzielle und organisatorische Dinge geklärt und das gemeinsame Haus oder die eheliche Wohnung samt Hausrat aufgeteilt werden. Daneben gilt es ebenfalls ein gemeinsames Konto oder Sparbuch auseinander zu dividieren und das möglichst rasch nach der Trennung. Und was zeichnet ein gemeinsames Konto eigentlich aus?
Was ist ein gemeinsames Konto und was bedeutet dies in rechtlicher Hinsicht?

Hat ein Ehepaar ein gemeinsames Konto, dann kam dieses durch einen Vertrag beider Eheleute mit der jeweiligen Bank zustande. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass das Gemeinschaftskonto auch nur mit Zustimmung beider Ehegatten wieder gekündigt bzw. aufgelöst werden kann.

Nach der Hochzeit entscheiden sich viele Paare dafür, aus ganz praktischen Erwägungen, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Beide Partner haben dadurch Zugriff auf das Konto, haben die Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge stets im Blick und die private Buchhaltung lässt sich insgesamt wesentlich leichter abwickeln.

Bei einer Trennung oder Scheidung wird die Auseinandersetzung und Aufteilung des gemeinsamen Kontos allerdings etwas komplizierter als dies bei getrennten Konten der Fall wäre.

Wem steht das Geld auf dem Konto oder Sparbuch nach einer Trennung oder Scheidung zu?

Bei getrennt geführten Konten der Eheleute ist die finanzielle Auseinandersetzung vergleichsweise einfach. Denn das Konto oder Sparbuch und das dort verwahrte Geld gehören der Person, welche mit der Bank den zugrundeliegenden Vertrag abgeschlossen hat.

Bei einem Gemeinschaftskonto der Eheleute gestaltet sich die finanzielle Auseinandersetzung nach der Trennung oder Scheidung allerdings etwas komplizierter. Streng genommen gehört das Geld auf dem gemeinsamen Konto beiden Ehegatten zur Hälfte. Nicht relevant ist in diesem Zusammenhang, welcher der Ehegatten welche Geldsummen eingezahlt oder erwirtschaftet hat. Lediglich dann, wenn die Eheleute in einem von der Zugewinngemeinschaft abweichenden Güterstand leben, muss dies anders bewertet werden.

Haben sich die Ehegatten bereits getrennt, aber die Scheidung ist noch nicht rechtskräftig, dann stehen die auf dem Konto eingehenden Geldbeträge in der Regel der Person zu, an die sie geleistet wurden.

Gemeinsames Konto oder Sparbuch rasch nach der Trennung auflösen

Mit der Auflösung des Gemeinschaftskontos sollten Ehepaare nicht bis zur Scheidung warten, sondern diese Auseinandersetzung rasch nach der Trennung einleiten. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich nicht einer der Ex-Partner eigenmächtig am Konto zu schaffen macht und dieses „leerräumt“.

Neben der Möglichkeit das gemeinsame Konto komplett aufzulösen, ist es ebenso denkbar, dass einer der Eheleute dieses alleine weiterführt und dem anderen Partner die Hälfte des Guthabens auszahlt. Wenn einer der Eheleute sich allerdings strikt weigert an der Auflösung von Konto oder Sparbuch aktiv mitzuwirken, dann kommt eine Zahlungsumleitung der Zahlungseingänge in Betracht. Auf diesem Wege können Sie Ihr Geld vor Missbrauch schützen.

Kontoguthaben könnte durch einen der Eheleute komplett abgehoben werden

Haben die Ex-Partner nach der Trennung, aber noch vor der Scheidung das Gemeinschaftskonto noch nicht aufgelöst, so könnte einer der Eheleute theoretisch das gesamte Bankguthaben abheben.

Der Grund dafür ist der, dass die Bank nach wie vor vertraglich an beide Ehegatten gebunden ist. Der „geschädigte“ Ehegatte kann dieses Geld zwar vom anderen zurückfordern, dies kann sich jedoch zu einer langwierigen Angelegenheit hinziehen. Bis zur Scheidung sollte man bei der Auflösung eines Gemeinschaftskontos also besser nicht warten.

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