Diese Vorstellung ist falsch. Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, dann leben sie nach der Hochzeit in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Nur während der Ehe gemeinsam erworbenes Vermögen bzw. Eigentum gehört auch beiden Ehegatten. Alles was die Ehegatten bereits mit in die Ehe eingebracht haben oder welches sie während der Ehe geerbt, geschenkt oder alleine angeschafft haben, bleibt in ihrem Alleineigentum.
Auch diese Vorstellung gehört zu den typischen Irrtümern im Familienrecht. Ehegatten müssen nur dann für die Schulden des jeweils anderen haften, wenn sie diese Verbindlichkeiten mit eingegangen sind also z.B. den Vertrag mitunterschrieben haben.
Familienrecht Irrtümer drehen sich häufig um die Themen Scheidung und Ehe Annullierung. Dabei ist die Ehe-Annullierung im deutschen Familienrecht lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Auch eine kurze Ehe muss das übliche Scheidungsverfahren durchlaufen, inklusive des Trennungsjahres.
Viele Geschiedenen gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihnen nach der Unterhaltsreform des Jahres 2008 keinerlei Unterhalt mehr nach der Scheidung zusteht. Doch nach wie vor gilt, dass ein Ehegatte, der kein eigenes Einkommen erwirtschaften kann, weil er entweder die gemeinsamen Kinder betreut, krank ist oder sich noch in einer Ausbildung befindet, weiterhin einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt hat.
Im deutschen Familienrecht entfällt die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt nicht dadurch, dass eine Person mutwillig seinen Job kündigt. Vielmehr wird in solch einem Fall das alte Einkommen dem eigenen Einkommen „fiktiv“ hinzugerechnet und die Unterhaltspflicht bleibt bestehen.
Auch dies ist ein Klassiker der Familienrecht Irrtümer. Denn vielmehr ist es im deutschen Familienrecht so, dass es auch nach der Scheidung bei der gemeinsamen Sorge der Eltern bleibt, wenn sie diese während der Ehe gemeinsam innehatten. Soll eine hiervon abweichende Regelung getroffen werden, muss dies beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.
Dies zählt zu den am weitesten verbreiteten Familienrecht Irrtümern. Denn selbst dann, wenn eine Scheidung als einvernehmlich angesehen werden kann, gibt es nach wie vor potentiell widerstreitende Interessen der Parteien. Ein Rechtsanwalt darf also nicht beide Ehegatten vertreten. Möglich ist lediglich, dass er einen der Ehegatten vertritt und der andere Ehepartner auf seinen Rechtsbeistand verzichtet. Dies ist aber nur bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Option.
Diesen und viele weitere Familienrecht Irrtümer sollten Sie besser nicht für bare Münze nehmen.